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Roswitha B fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Wie verhalte ich mich nach diesem Verkehrsschild?

Bei uns auf der Bundesstraße sind neue Verkehrsschilder aufgestellt worden. Zuerst eine Begrenzung auf 70 km/h. Danach eine Begrenzung auf 50 km/h. Dann folgt ein Schild, auf dem die 50 durchgestrichen ist (also aufgehoben). Wie schnell darf ich danach fahren - 70 oder 100 km/h?

Update:

Nur zur Konkretisierung: am Ende steht das Schild 178 und nicht 282.

Update 2:

sorry . 278 natürlich!!!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es ist ein Vorschriftszeichen, Zeichen 282 Ende sämtlicher Streckenverbote.

    Es werden Alle Streckenverbote, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Überholverbote aufgehoben.

    Eine Besonderheit, es ist das einzige Verkehrsschild das auch alleine links stehen darf.

    Wenn kein neues Verbot kommt sind gelten die üblichen Beschränkungen.

    Ortsgebiet 50km/h

    Land und Bundesstraße 100km/h

    Autobahnähnlich ausgebaute Straßen mit getrennten Fahrbahnen und Autobahnen, Richtgeschwindigkeit 130km/h

    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufb...

    Quelle(n): Nachtrag: Ein Zeichen 178 gibt es nicht, sicher meinst Du Zeichen 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Die Bedeutung ist die Gleiche, mit Ausnahme, Überholverbote würden bestehen bleiben. Es gilt also die örtsübliche Geschwindigkeit, hier bei einer einspurigen Bundesstraße 100km/h
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    100 km/h, da praktisch alle Beschränkungen aufgehoben sind.

    Andersherum würde dann wieder ein 70er-Begrenzungsschild stehen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Danach darfst Du wieder 100 km/h fahren.

  • Rob
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf der Bundesstrasse gilt 100 km/h falls die Bundesstrasse als Kraftfahrtstrasse ausgewiesen ist, weißes Auto auf blauem Grund, gilt Richtgeschwindigkeit 130, kein Tempolimit. Ausser es ist natürlich wie auf der Autobahn extra ein Geschwindigkeitsschild aufgestellt.

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  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    100 Km/h sind dann wieder erlaubt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    100 natürlich. Ist ja auch logisch: Die 70 wurden durch die 50 aufgehoben, und die 50 werden dann komplett aufgehoben, also gilt wieder die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ein neues Geschwindigkeitsbegrenzungsschild hebt immer das vorangehende automatisch auf, sonst hätten wir tatsächlich "Schilderwald".

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn alles aufgehoben ist, na was gilt dann? Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 100 natürlich!

    Wozu haben wir in Deutschland überhaupt Fahrschulen?

    Oder anders rum: Wie kommt der Eine oder Andere zu seinem Führerschein?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na ich denke mal 70 km/h.

    Mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    70, da ja nur die 50 aufgehoben sind, die 70 noch nicht...

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