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Bekommt man nach einem befristetem Arbeitsvertrag Arbeitlosengeld?

Der Vertrag läuft für 1 Jahr und bedarf keinerlei Kündung. Steht einem nach Ablauf des Jahres und wenn er nicht verlängert wird Arbeitslosengeld zu?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Arbeitslosengeld bekommt man, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate (360 Tage) versicherungspflichtig beschäftigt war. Versicherungspflichtig bedeutet, dass es ein Job mit einem Verdienst von mind. 400,01 € gewesen sein muss.

    Wenn du 12 Monate voll hast, hast du Anspruch auf 6 Monate ALG I. Wenn du mehr hast, dann gibt es bis zu 12 Monate ALG I. Das ist gestaffelt.

    Natürlich muss man noch weitere Voraussetzungen erfüllen um ALG I beziehen zu können.

    Wichtig ist, dass du dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt meldest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anspruch auf ALG1 hat generell wer innerhalb der letzten 2 Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das sollte bei dir also der Fall sein.

    Wie schon gesagt, bei befristeten Verträgen musst du dich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden - geht auch telefonisch - sonst riskierst du eine Woche Sperrzeit. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit musst du dann persönlich beim Arbeitsamt erscheinen, damits auch ab diesem Tag ALG gibt.

    Quelle(n): Eigenes Wissen
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn nur 1 Tag fehlt gibt es nur ALG 2 ,also Aufpassen dass diese 365 Tage voll sind !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    da du 1 jahr beschäftigt warst, bekommst du arbeitslosengeld. unter einem jahr bekommst du harz 4.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Du bist dann einfach arbeitslos, wenn Du keine neue Stelle findest.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du mindestens 3 Monate vor der Beendigung (Befristung = Kündigung) beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet bist, bekommst Du ALG1 nach Ablauf der 12 Monate, in denen Du gearbeitet hast. Du hast dann automatisch einen neuen Anspruch erarbeitet, auch wenn Du vorher ALG2 bezogen hast.

    Wichtig ist, dass nicht Du sondern der Arbeitgeber den Vertrag beendet. Wenn Du kündigst, gibt es nix.

    Gruß André

    http://www.karrierechance24.info/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich! Sogar, wenn das Arbeitsamt selbst das Arbeitsverhältnis zerstört hat.

    Quelle(n): eigene Erfahrung Hanning und Kahl, Bielefeld 1992
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Du zahlst ja auch in die Arbeitslosenversicherung ein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ..du solltest dich nur 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages schon mal beim Arbeitsamt melden...dann geht die Bearbeitung schneller...

    Quelle(n): Anspruch auf volles Arbeitslosengeld (12 Monate) hast du übrigens schon, wenn du 8 Monate zusammenhängend gearbeitet hast
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