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Als Student Arbeitszimmer absetzen?

Hallo zusammen. Ich verfüge über ein Nettoeinkommen von ca 30000 Euro/ a. Von meinem Arbeitgeber bin ich freigestellt für ein Studium. Kann ich als Student das notwendige Arbeitszimmer incl. der anteiligen Miete, Nebenkosten, Einrichtung und Verbrauchsmaterial von der Steuer absetzen oder ist das nicht möglich? Vielen Dank.

Update:

Das Problem der Lehrer ist mir bekannt, hier war die Argumentation ja wohl, dass diese ueber entsprechende Räume verfügen (Lehrerzimmer, Vorbereitungsräume). Als Student habe ich soetwas ja nun nicht, streng genommen gibt es die Bibliothek ja zum Böcher ausleihen...

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch wenn du keine Möglichkeiten an der Uni hättest, kannst du es nicht absetzen. Ein Arbeitszimmer kann als Werbungskosten nur von dem Einkommen abgesetzt werden, das du darin verdienst.

    Als Ausbildungskosten werden Studierzimmer nicht anerkannt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich schätze mal ganz stark, dass du das nicht kannst, denn als Student hast du kein notwendiges Arbeitszimmer - du kannst ja immer in der Fakultätsbibliothek oder in der Universitätsbibliothek oder in diversen Übungsräumen lernen. Du kannst es ja gerne probieren, aber in Bayern (z.B.) kann man nicht einmal als Lehrkraft ein Arbeitszimmer absetzen, weil man ja in der Schule vorbereiten/korrigieren etc. kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht. Es liegt ja keine gewerbliche Nutzung vor.

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