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Kündigung in der Probezeit was ist mit gestellter Arbeitskleidung?

Hallo

Ich werde morgen in der Probezeit meine Ausbildung kündigen weil ich dort nicht klar komme und was neues habe. Mein Chef hat mit zu beginn der Ausbildung Arbeits T-shirts gegeben wo er mein Namen drauf gedruckt hat. Meine neue Chefin hat gesagt sie würde die T-shirts übernehmen allerdings steht der Firmenname dort drauf, sodass es keinen Sinn hat die Shirts zu übernehmen.

Kann mein Chef Geld von mir für die Shirts verlangen? Das ich sie zurückgebe ist mir klar, habe nur Angst das er nun sagt ich soll die Shirts bezahlen, ich habe ja nicht von im verlangt das er mir welche bedrucken lässt...

Lg Jenny

Update:

Naja es war beim Zahnarzt . Und mein Chef hatte rechtlich gesehen garkeine Ahnung er meitne sogar ich hab in der Probezeit eine Kündigungsfrist als ich ihm heut Mittag sagte, dass ich gehe...

9 Antworten

Bewertung
  • Gaston
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du mußt sie ihm, möglichst gewaschen und gebügelt, wieder zurück geben - jedenfalls kann der alte Chef das verlangen.

    Geld kann er nicht erwarten. Wenn Dienstkleidung obligatorisch ist und nichts anderes vereinbart wurde, geht die zu Lasten der Firma.

    Ob er sie zurückfordert ist fraglich, weil ja Dein Name draufsteht. Er kann also eigentlich nix damit anfangen.

    Grundsätzlich ist das halt immer das Risiko, wenn man Azubis einstellt, dass sie während der Probezeit gehen und die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel dann überflüssig werden.

    Ärgerlich, aber es wird Deine alte Firma nicht in den Ruin stürzen.

    Also ruhig Blut - Chefs haben so was schon öfter erlebt und die paar Shirts werden ihn nicht um den Nachtschlaf bringen.

    Wenn Dein alter Chef einigermassen bei Verstand ist, wird er Dir keinerlei Probleme machen.

    Quelle(n): Bin Ausbilder
  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn man den Betrieb verläßt muß man alle zur Verfügung gestellte Sachen zurück geben. Das Unternehmen kann für nicht sorgfältig behandelte Gegenstände Schadensersatz verlangen. Das wird dann üblicher Weise bei der Endabrechnung verrechnet.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz allgemein hast du zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel bei ausscheiden aus dem Betrieb gereinigt und in ordentlichem Zustand zurückzugeben.

    Im Normalfall kann der AG diese auch wieder verwenden.

    Bei sogenannter "personalisierter" Arbeitskleidung ist sich die Rechtssprechung leider nicht einig.

    Allgemein geht aus rechtlichen Entscheidungen hervor,das Kleidung die ohne größere Umstände entpersonalisiert werden kann (z.B.Aufnäher) nicht vom AG in Rechnung gestellt werden kann.

    Kleidung die für den AN angefertigt wurde kann u.U. i Rechnung gestellt werden.Entscheidend dabei sind die im AV getroffenen Festlegungen .Auch Dauer und Art der Beschäftigung sowie der Kündigungsgrund spielen eine Rolle.

    "ich habe ja nicht von im verlangt das er mir welche bedrucken lässt..."

    Ist eine ziemlich "dumme" Formulierung.In einigen Branchen(z,B.Verkauf) ist per Tarifvertrag oder gesetzlicher Verordnung eine personalisierte Dienstkleidung vorgeschrieben.

    Rede am besten erstmal mit deinem Chef.

    Quelle(n): Beruferfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja,du mußt diese Arbeitskleidung zurück geben,wenn du es nicht machst wirds von deiner Endabrechnung abgezogen.

    Kannst eh damit hinterher nichts mehr Anfangen und die Firma wird das Namensschild wechseln insofern es anderweitig wieder benötigt wird.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wegen einem T-Shirt wird der Chef keinen Ärger machen, schließlich hat er einen Ruf zu verlieren. Wenn er Dir dumm kommt, spricht sich das rum, und er findet er nächstes Jahr keine Azubis mehr.

    Allerdings denke ich schon, daß er theoretisch von Dir Geld verlangen könnte. Wenn es ein kluger Chef ist, wird er es nicht tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    die T-Shirts musst du nicht bezahlen. Da sie zu deiner Arbeitsausstattung gehören. Sowie wahrscheinlich bei deinen Kollegen auch. Da diese allerdings nur gestellt wird, musst du sie zurück geben. Wenn hätte er vorher schriftlich oder mündlich mitteilen müssen das du einen Teil selber zahlen sollst. Ich würde die Sachen zurück geben und fertig, so ist das immer ein sauberer Abschluss.

  • pedro
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Rede mit dem alten Chef. Es wird Dinge geben, die haben will, andere, die er gar nicht gebrauchen kann.

    Bevor sie in die Altkleidersammlung gibt, wird es sie dir vielleicht auch lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er kann allerhöchstens die Rückgabe verlangen und darf dir nicht einen Euro dafür abziehen denn du bist in der Probezeit so das er mit rechnen musste das du kündigst.

    Mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann und wird!

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