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Kann man 2 unterschiedliche 400€ Jobs?

(in verschiedenen Betrieben) haben,ohne Abgaben zu Zahlen?

Wer kann mir weiterhelfen???

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hauptberuf und Minijob

    Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.

    Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden.

    Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.

    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10970/DE/1__AN/5...

    Mehrere Minijobs

    Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).

    Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10954/DE/1__AN/4...

    Die Verdienstgrenze von 400 Euro - Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt

    Bei der Prüfung, ob die für 400-Euro-Minijobs vorgesehene Verdienstgrenze von 400 Euro im Monat überschritten wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.

    Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Wer also 400 Euro monatlich verdient, daneben aber noch ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhält, ist nicht mehr geringfügig beschäftigt.

    http://www.minijob-zentrale.de/nn_10952/DE/1__AN/3...

  • pedro
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Doch, aber bei zusammen dürfen nur 400,--€ ausmachen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die oben genannten Antworten stimmen nicht ganz, du kannst 2 Minijobs haben, wenn du bei beiden je 200 Euro beispielsweise verdienst und zusammen nicht über 400 Euro Verdienst kommst dann werden auch keine Steuern und sonstiges fällig. Nur wenn du zwischen 401 - 800 Euro verdienst kommst du in die Gleitzone und dann müssen du und dein Arbeitgeber Steuern und Sozialversicherung zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, kann man. Ratsam wäre aber doch, wenn Du 2 Lohnsteuerkarten abgibst.

    Ich weiß ja nicht, ob Du verheiratest bist, wenn nicht, dann wäre es die 1 und die 6 (Lohnsteuerkarte).

    Ich hatte auch 2x 400€ Job gehabt, die Lohnsteuer 6 kannst Du von der Steuer absetzen.

    Hatte trotzdem 700€ mit beiden Jobs im Monat an Geld.

    Wenn Du nur die 1 abgibst und die ARGE findet das raus, das Du

    2 Jobs hast, dann will ich nicht in deiner Haut stecken.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, aber Du kannst verschieden Jobs haben, aber je nach Verdienst mit Lohnsteuerkarte oder mit erhöhter Zahlung. Frage bei der Minijob Zentrale nach. Die geben Dir mit den richtigen Zahlen genau Auskunft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein !

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