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Steuerbescheid, Einspruch einlegen, Frist und Form?
Hallo an Sie Alle,
ich habe folgende Frage:
Ich bekam am 08.08.2009 meinen Umsatzsteuerbescheid. Nachdem ich den mehrmals kontrolliert und einmal bei einem Steuerberater war, bin ich der Meinung, dass dies in einige Punkten falsch sei. Nun will ich dagegen Einspruch einlegen, jetzt meine Frage:
Ist es richtig, dass ich bis zum Donnerstag, den 10.09.2009 24:00 Uhr Zeit habe, dagegen Einspruch einzulegen(da der Steuerbescheid(Normaler Post) mit 07.08.2009 datiert ist +3Tage zur Bekanntgabe+1Monat).Ist also meine Berechnung richtig?
Kann ich meinen Einspruch per Fax versenden?(da auf der Steuerbescheid die Faxnummer des Finanzamts steht)oder müsst es unbedingt einen Brief sein?
Reicht es, wenn der Fax bis zum 10.09.2009 24:00 Uhr beim Finanzamt ankommt, oder muss das doch einen Tag davor da sein?
Ich frage das, weil ich meinen Einspruch gleichzeitig exakt begründen muss und ich ab nächste Woche dann auf Reise bin, sodass ich vermutlich meinen Einspruch einen Tag vor dem Ablauf hinschicken kann.
Was muss ich noch vielleicht beachten?
Vielen Dank für Ihre Antworten
3 Antworten
- Johnny BravoLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt gar keinen Umsatzsteuerbescheid in dem Sinne! Dieser ergeht nur wenn Du keine Steuererklärung abgegeben hast und das Finanzamt die Angaben schätzt oder Du Dich verrechnet hast. Wird von Deiner abgegebenen Erklärung nicht abgewichen bekommst Du gar nichts oder eine Abrechnung über Umsatzsteuer.
Du musst den Einspruch bis spätestens 10. September 2009 23:59 Uhr an das Finanzamt gefaxt haben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde den Einspruch sofort einlegen (Einschreiben), mit dem
Hinweis, daà Details nach Rückkehr folgen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die meisten Finanzämter haben einen Briefkasten der nachts um 0 Uhr die Post trennt, die danach ankommt. Besser ist es wenn Du 1-2 Tage früher Dein Schreiben einwirfst.