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wenn ich ein kleingewerbe anmelde.....?

wieviel darf ich dann steuerfrei verdienen?

im bau.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 UStG automatisch von der Umsatzsteuer befreit.

    Für Existenzgründer ist der geschätzte Umsatz im ersten Jahr maßgeblich: Wer bei der Anmeldung beim Finanzamt auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Gründungsjahr einen Umsatz von (hochgerechnet) mehr als 17.500 € angibt, ist vom ersten Tag an umsatzsteuerpflichtig.

    Danach ist immer der Umsatz des Vorjahres maßgeblich. Wer also von der Umsatzsteuer befreit ist und im Jahre 2007 mehr als 17.500 € Umsatz macht, wird vom 1.1.2008 an umsatzsteuerpflichtig. Bleibt dann der Umsatz des Jahres 2008 wieder unter 17.500 €, gilt ab dem 1.1.2009 wieder die Umsatzsteuerbefreiung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hi, ( Steuerfrei ) meinst einkommsteuer, umsatzsteuer oder welche da gibs leider so viele, abber ich glaube das was du meinst sind einkommsteuer . du hast einen freibetrag von 17500 Euro umsatz im Jahr, und vom amt Darfst du auch nur ca, 100 euro netto dazu verdienen das ja nicht schwer :-))))) ich habe auch ein klein glein gewerbe mit einenm Haus & gartenservice ist nicht mehr ganz so klein aber mann kann es hindrehen fast wie mann möchte wenn mann guten steuerberater hat. Du Darfst aufjeden fall, mit dem kleingewerbe nur 100 Euro dazu verdienen sonst kommt Amt und nimmt fast alles :-) wenn de vom amt weg bist geht es eigendlich,

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer seinen Verdienst re-investiert und genügend Kosten nachweisen kann, lebt steuerfrei! Auf die Frage, wovon man dann gelebt hat, solle man dann aber eingängig beantworten können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...steuerfrei bist du dann, wenn du es so hindrehst, daß du keine gewinne machst....

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