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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Bei der Polizei falsch ausgeben & unnötig rufen?

Hallo & Guten Tag,

die Polizei kam heute Nacht zu uns ins Haus (Uhrzeit 02:15). Sie haben erst bei jedem geklingelt bis sie schließlich nach dem 5ten Klingeln an der richtigen Wohnung ankamen. Dort haben sie gesagt, wir also in dem ich hätte sie gerufen weil sie irgendetwas machn würd was man nicht machen darf. Was das war, weiß ich nicht. Nur die Polizei hat zu meinem Nachbar gesagt ich hätte sie gerufen, nur ich war es nicht. Jetzt ist meine Frage ob sowas nicht illegal ist wenn man unnötig die Polizei rufen tut, und wenn man sich dann zusätzlich als falsche Person ausgeben tut. Die Polizei sieht ja auch unterdrückte Nummern, kann man nicht die Nummer zurückverfolgen und dann diese Person anzeigen. Wenn ja wegen was? Ich möchte nur die Person zur Rechenschaft ziehen.

Würde mich sehr um Antworten freuen

MfG

Update:

Nein, also ich habe angeblich mein Nachbar bei der polizei denunziert. da hat sich jemand bei der Polizei als mich ausgegeben.

Update 2:

Entschulige, für mein unverständliches Deutsch, ich bin auch ein wenig in Aufregung. Ja so war es, also jdm hat sich unter meinem Namen ausgegeben um unfrieden zwischen mir und meinen Nachbarn zu stiften.

Update 3:

,, Wir, also in dem FALL ich." (Ich hab noch 2 Kinder)

Ich hoffe das ihr es jetzt versteht. ;)

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jedes Gespräch welches bei der Polizei eingeht wird aufgezeichnet. Ich würde anrufen und den Sachverhalt klären und vor allen Dingen richtig stellen.

    Mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also, über die nummer kann man herausfinden wer es war, anzeigen kann man die Person dann wegen Missbrauch des Notrufes.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zitat: "wir also in dem ich hätte sie gerufen weil sie irgendetwas machn würd"...

    Und jetzt mal ohne Kauderwelch, worum gehts eigentlich?

  • vor 1 Jahrzehnt

    das einzigste was du machen kannst ist eine anzeige gegen unbekannt aber ob das wirklich was bringt in den meisten fällen wird so etwas eingestellt aber ich verstehe deinen ärger

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  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du es nicht gewesen bist brauchst nix zu befürchten...

    die polizei kann den abgesetzten anruf prüfen...

    du kannst anzeige gegen unbekannt erstatten...

    es ist strafbar eine falschen notruf unter falschen namen abzusetzen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "....wir also in dem ich..."liest sich so,als wenn das denn der andere Dieter in Dir gewesen wäre...so eine Schizo-Nummer...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na gut, dein Deutsch solltest du schon ein wenig pflegen, würde es wirklich erleichtern, deinen Gedanken zu folgen. Ich musste deinen Text drei mal lesen, bis ich ihn begriffen habe:

    Also, da hat ein fremder bei der Polizei angerufen, sich für dich ausgegeben und deinen Nachbarn angezeigt, nur um zwischen Dir und deinem Nachbarn unfrieden zu stiften, ist es so?

    In diesem Falle solltest du bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Solch ein "Schabernack" kann dann für den betreffenden recht teuer werden...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist leider nicht nachzuvollziehen. Du müsstest Dich etwas deutlicher ausdrücken.

    Die Polizei kann jeden Anruf "zuordnen".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, aber deine Frage ist etwas wirr: die Polizei hat etwas gemacht, was sie nicht durften??? Was soll das denn gewesen sein? Und sie wussten, dass du angerufen hast, haben aber erst bei allen Nachbarn geklingelt und denen erzählt, dass du angerufen hättest??? Vielleicht bin ich ja einfach zu blond, aber ich kapier es nicht, sorry.

    Nachtrag: Ah ok, jetzt versteh ich. Ja, du kannst nur eine Anzeige gegen Unbekannt stellen und dabei den ganzen Sachverhalt schildern. Mehr geht von deiner Seite aus nicht. Die Polizei wird und darf dir nicht verraten, welche Nummer angerufen hatte. Abgesehen vom Datenschutz, der das verbietet, könntest du ja sonst theoretisch so eine Art Selbstjustiz verüben oder auf Rache aus sein (zB den Spieß umdrehen). Du wärst zwar schön blöd, wenn du das tätest, weil das in mehrfacher Hinsicht ein Schuss in den Ofen wäre, aber es gibt solche Leute.

  • vor 1 Jahrzehnt

    die Telefon- oder Handynummern kriegt eine Privatperson nie ausgehändigt..

    aber einem Anwalt müssen sie es aushändigen!

    also nichts wie zum Anwalt,wenn die sich stur stellen,vielleicht passiert das gleiche ja bald wieder,dann verhaften sie dich nämlich..

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