Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Arbeitgeber will Lohn nicht bezahlen.....?
Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal eine Frage.... Und zwar war ich letzten Monat aus Gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben und als ich wieder zu arbeit antreten wollte, würde mir gekündigt ( ich war 3Monate auf Probe).
Muss er mir denn noch für die Tage, wo ich krankgeschrieben war, Lohn bezahlen?!
lg
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
ja klar muss er dich bezahlen. Falls er das nicht macht, musst du zum Arbeitsgericht. Du hast ja auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig abgegeben oder?
mfg
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Chef muss zahlen
Erkrankt jemand, nachdem die ersten vier Wochen seiner Probezeit vorbei sind, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie alle übrigen Mitarbeiter auch.
- Stefan RLv 6vor 1 Jahrzehnt
Leider sind deine Angaben zu ungenau ...
Wann hast Du angefangen, wann wurdest du krank, wie sind die Kündigungsfristen?
In den ersten 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme kommt die Krankekasse in Form von Krankengeld (82% des Nettos) für Dich auf, danach gilt das Lohnfortzzahlungsgesetz, dass Dir für 6 Wochen das volle Gehalt zusichert, danach gibt es wieder Krankengeld. Die Lohnfortzahlung gilt natürlich auch bis Vertragsende, somit hättest du (mutmaÃlich) Anspruch auf den Lohn
Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- SecretsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wann wurdest Du denn krank? Innerhalb der ersten 4 Wochen? Dann besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, allerdings sofortiger Krankengeldanspruch.
Solltest Du nach den 4 Wochen AU geworden sein, hast Du einen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.
- miezeioLv 6vor 1 Jahrzehnt
das kommt darauf an, wann du die Arbeitsstelle angetreten hast, weil in den ersten 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit ist dafür nicht der Arbeitgeber zuständig, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld
- vor 1 Jahrzehnt
Ja muss er wenn er Dir erst gekündigt hat als Du zurück kommen wolltest.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
In der Probezeit kann jederzeit ohne Begründung gekündigt werden. Allerdings ist der Anspruch auf Lohn/ Gehalt weder davon noch von einer belegten AU nicht berührt
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Das kommt auf deine Kündigungsfrist an.
Wie lange ist laut Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist währnd der Probezeit? Ein Tag? Eine Woche? Nachsehen!
Innerhalb der ersten vier Wochen hast du keinen Anspruch, da ist die Krankenkasse zuständig.
Der Betrieb muss dir bis zum Ende der Kündigungszeit deinen Lohn erstatten, wenn er dich ordentlich gekündigt hat.
Bei fristloser Kündigung bis einschlieÃlich zum Tag der Kündigung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, im Krankheitsfall gibt es 6 Wochen lang Lohnfortzahlungspflicht.