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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenBeruf & KarriereRecht · vor 1 Jahrzehnt

Arbeitgeber will Lohn nicht bezahlen.....?

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal eine Frage.... Und zwar war ich letzten Monat aus Gesundheitlichen Gründen krankgeschrieben und als ich wieder zu arbeit antreten wollte, würde mir gekündigt ( ich war 3Monate auf Probe).

Muss er mir denn noch für die Tage, wo ich krankgeschrieben war, Lohn bezahlen?!

lg

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja klar muss er dich bezahlen. Falls er das nicht macht, musst du zum Arbeitsgericht. Du hast ja auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig abgegeben oder?

    mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Chef muss zahlen

    Erkrankt jemand, nachdem die ersten vier Wochen seiner Probezeit vorbei sind, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie alle übrigen Mitarbeiter auch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider sind deine Angaben zu ungenau ...

    Wann hast Du angefangen, wann wurdest du krank, wie sind die Kündigungsfristen?

    In den ersten 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme kommt die Krankekasse in Form von Krankengeld (82% des Nettos) für Dich auf, danach gilt das Lohnfortzzahlungsgesetz, dass Dir für 6 Wochen das volle Gehalt zusichert, danach gibt es wieder Krankengeld. Die Lohnfortzahlung gilt natürlich auch bis Vertragsende, somit hättest du (mutmaßlich) Anspruch auf den Lohn

    Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber
  • vor 1 Jahrzehnt

    ja er muss dir lohn bezahlen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wann wurdest Du denn krank? Innerhalb der ersten 4 Wochen? Dann besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, allerdings sofortiger Krankengeldanspruch.

    Solltest Du nach den 4 Wochen AU geworden sein, hast Du einen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    das kommt darauf an, wann du die Arbeitsstelle angetreten hast, weil in den ersten 4 Wochen nach Beginn der Tätigkeit ist dafür nicht der Arbeitgeber zuständig, sondern die Krankenkasse zahlt Krankengeld

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja muss er wenn er Dir erst gekündigt hat als Du zurück kommen wolltest.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Probezeit kann jederzeit ohne Begründung gekündigt werden. Allerdings ist der Anspruch auf Lohn/ Gehalt weder davon noch von einer belegten AU nicht berührt

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf deine Kündigungsfrist an.

    Wie lange ist laut Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist währnd der Probezeit? Ein Tag? Eine Woche? Nachsehen!

    Innerhalb der ersten vier Wochen hast du keinen Anspruch, da ist die Krankenkasse zuständig.

    Der Betrieb muss dir bis zum Ende der Kündigungszeit deinen Lohn erstatten, wenn er dich ordentlich gekündigt hat.

    Bei fristloser Kündigung bis einschließlich zum Tag der Kündigung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, im Krankheitsfall gibt es 6 Wochen lang Lohnfortzahlungspflicht.

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