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Kann man sich gegen Festsetzung von Kosten wehren?

Ich bin dank der Anwältin der Gegenseite seit 2 Jahren über die Zeit in einer Zwangsvollstreckung verwickelt, während dieser Zeit hat diese Frau Kosten verursacht, die den eigentlichen Kredit bereits übersteigen.

Jetzt will sie Kosten, die nach dem Vollstreckungsbescheid angeblich entstanden wären gerichtlich festsetzen lassen. Das wird vermutlich auch wieder unnötige Kosten verursachen.

Kann man sich gegen so etwas niederträchtiges wehren? Hat vielleicht jemand § oder Aktenzeichen von Urteilen dazu?

Update:

ich habe versucht etwas zu vereinbaren, sogar einen Vergleich und das mehrmals. Es wurde alles abgelehnt!

Ich konnte zahlen, nur leider konnte die Citibank nicht buchen! So war eine Sache zu früh abgelöst und diese eben stark im Rückstand

Update 2:

es geht nur noch um die Zinsen und die Kosten von 420 Euro etwa. Sauer sind die sowieso weil ich immer HAUPTFORDERUNG Angegeben habe :-))

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wehren kannst Du Dich kaum, wenn es ein rechtskräftiges Urteil und bereits mehrere Vollstreckungs-Bescheide gibt.

    Du kannst aber wenigstens 10,- € pro Monat zahlen und damit weitere kostspielige Aktionen aus-bremsen, oder offiziell in Insolvenz gehen und Dich diesen neuen Schikanen unterwerfen.

    Ich kenne jetzt Deine Forderungs-Beträge insgesamt nicht… aber einer Zahlungsaufforderung geht man besser nach oder vereinbart mindestens Ratenzahlungen, sonst nützen die Verträge, die man zahlungspflichtig schließt, eigentlich inhaltlich nichts.

    *****

    Wende Dich doch mal an eine Schuldenberatung,

    die verhandeln für Dich ganz anders,

    als verärgerte Betroffene - dazu in der Lage sind.

    http://www.google.de/search?hl=de&ei=ODuMSumBCoGGn...

  • pedro
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist immer schwierig in solchen Fälle überhaupt etwas zu sagen. Aber es kann sein, dass die freundliche Frau Rechtsanwalt sehr unverhältnismäßig ist. Das würde dann gerichtlich festgestellt werden.

    Es gibt für Anwaltsleistungen bei Gericht einen Katalog, was ein Anwalt zu bekommen hat, der liegt im Allgemeinen unter dem, was ein Anwalt sonst als Honorar fordern darf.

    Genaue Auskunft kann allerdings nur ein Anwalt geben, der den Sachverhalt genau kennt. Das kostet zwar auch etwas, aber im Zweifel lässt sich das bei der Anwältin wieder herein holen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, jeder ist für seine eigene Dummheit selbst verantwortlich: Man erkundigt sich über die Kosten BEVOR man einen Anwalt einschaltet, und man nimmt keinen Kredit auf den man nicht zurückzahlen kann.

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