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Darf man mit einem erlaubniszettel der mutter ... ?
Hallo, ich hab eine frage an euch
sicherlich kennt ihr diese erlaubniszettel fuer diskos die man als minderjaehriger von seiner mutter unterschreiben lassen kann, um laenger als erlaubt wegzubleiben.
Am wochenende steigt bei uns ein riessen fest, so aehnlich wie ein miniatur oktoberfest, es ist legendaer, meine frage an euch jetzt mein bruder (29) also blutsverwandt mit mir moechte mich gerne die 5 tage mit auf das fest nehmen .. da ich aber nur bis 22:00 bzw 24:00 gesetzlich wegdarf wollte ich fragen ob ich mit einem erlaubniszettel meiner mutter und der aufsicht meines bruders solange wegdarf wie es auf dem zettel aufgeschrieben ist oder ob sowas nicht gilt ? (selbstverstaendlich mit anlage des personalausweises meiner mutter) ich hab naemlich nicht wirklich lust dass ich dann um 1 oder 2 uhr morgens von der polizei aufgegabelt werde.
meine naechste frage ist, wie sieht es denn da mit alkohol aus. unter 16 darf man ja noch keinen trinken, wenn es mir aber erlaubt wird und meine aufsicht dabei ist, darf die polizei dort trotzdem eingreifen?
bitte ernstgemeinte antworten.
Liebe gruesse und danke im vorraus.
12 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, die Erziehungsaufgaben können zeitweise auf deinen Bruder übertragen werden.
Nein, du darfst trotzdem kein Alkohol trinken.
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bestehen de Gesetze können nicht mit einem Erlaubnisszettel Deiner Mutter umgangen werden.
Weder bei Ausgangszeiten, noch bei AlkoholgenuÃ.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wieso machst du die Sache komplizierter als sie ist? Dein Bruder ist 29 alt, mehr als volljährig, wenn du mit deinem Bruder dieses Fest besuchst ist er für dich verantwortlich, da braucht deine Mama keine schriftliche, mit Personalausweiskopie Erlaubnis mitzugeben. Jugendliche in Begleitung Erwachsener müssen auch nicht spätestens um Mitternacht zu Hause sein. Zum Thema Alkohol, es wird alles auf deinen Bruder zurückfallen, wenn er dich zu viel trinken lässt, es kommt auch auf deine eigene Verantwortung drauf an.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein, darfst du definitiv nicht. niente.
gesetzlich darfst du nur in begleitung erziehungsberechtigter, sprich paps oder mam. aeltere geschwister fallen auch aus.
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein! Erlaubniszettel sind keine Delegation von Verantwortung und nächtelanges Fernbleiben ein deutlicher Hinweis auf Verwahrlosung.
- aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mal so ganz nebenbei, weil es wohl einige Idioten (Sorry, aber ist doch so) immer noch nicht verstanden haben:
ES GIBT KEINE GESETZLICHE REGELUNG, DIE JUGENDLICHEN VORSCHREIBT WANN (!!!) SIE ZU HAUSE SEIN MÃSSEN. DAS KANN (!!!) ES IN DEUTSCHLAND NICHT GEBEN, OHNE DAS GRUNDGESETZ ABZUSCHAFFEN!!!!!
Falls mal wieder jemand meint es besser zu wissen, soll er mir bitte den § zeigen der Jugendlichen vorschreibt um 0 uhr zu hause zu sein.
Edit: Sicher auch noch wichtig: Jugendlichen ist NICHT der Konsum von Alkohl verboten, es ist nur verboten dennen Alkohl zu verkaufen bzw. zu geben. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Vergià den Erlaubniszettel der Mutter - der volljährige Bruder ist doch mit dabei - allerdings muà er Dich um 24.00 Uhr in Bett schicken , darauf achten Du Du untelaubt keinen Alkohol trinkst und Dich natürlich wärend des gesamten Events im Auge behalten - mach ihm das klar - eventuell hat er dann keine Lust mehr Kindermädchen zu spielen -
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das geht leider nicht. Du müsstest in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein um länger auf dem Fest bleiben zu dürfen - also Vater oder Mutter. Dein Bruder ist nicht erziehungsberechtigt und zählt deshalb nicht. Eine schriftliche Erlaubnis deiner Mutter reicht nicht aus. Wenn du also nach 24 Uhr aufgegriffen wirst von der Polizei werden sie dich heimbringen bzw. von den Eltern abholen lassen und evtl. sind deine Eltern wg. Verletzung der Aufsichtspflicht dran.
Das mit dem Alkohol funktioniert auch nicht einfach durch einen Erlaubniszettel deiner Mutter - das wär ja noch schöner. Alkohol darfst du laut Gesetzerst ab 16 trinken, egal ob deine Eltern es schon früher erlauben oder nicht.
Wenn du erwischt wirst dann sind deine Eltern dran wg. Verletzung ihrer Aufsichtspflicht sowie derjenige der dir den Alkohol ausgeschenkt hat (der darf dann ne schöne Geldstrafe zahlen).
Tut mir leid dir deinen Traum vom unbegrenzten Feiern auf einem Volksfest zerstören zu müssen, aber diese ganzen Gesetze und Regeln haben schon ihren Grund und sind nicht dazu erlassen worden um Minderjährigen den Spaà zu verderben. Im Gegenteil, sie sind dazu da um Minderjährige zu schützen. Eine Alkoholvergiftung ist nichts tolles und nachts auf einem Volksfest kanns für Minderjährige auch schon gefährlich werden - deshalb halt dich an die Regeln und geh pünktlich heim und lass die Finger von Alkohol.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Dein Bruder , an Stelle Deiner Mutter ,bei öffentlichen Veranstaltungen, als erziehungsbeauftragte
Person die Verantwortung für Dich übernimmt ,
kannst Du die Kirmis besuchen .
Dein Bruder übernimmt somit einen Teil der elterklichen Verantwortung .
Er hat darauf zu achten :
1. Du darfst unter 16 Jahren keinen Alkohol konsumieren .
2. Dein Bruder muà sich während des gesamten Aufenthaltes
auf der Kirmis in Deiner Nähe aufhalten , sowie Dich " im Blick" haben .
3. Die Erziehungsbeauftragte Person ( Dein Bruder ) sollte bei Deiner
Begleitung auf keinen Fall unter Alkohol oder Drogeneinfluà stehen ,
dies kann die Erziehungsbeaufragung unwirksam machen .
( Schlicht formuliert , Dein Bruder darf sich nicht besaufen ) .
4. In der Erziehungsbeauftragung hat Deine Mutter verbindliche
Rückkehrzeiten von der Veranstaltung einzutragen .
4. Blankounterschriften der Eltern mit nachträglichen Eintragungen für Dich , sind keine rechtsmäÃige Vereinbarung .
5. Geregelt sind diese Bestimmungen im Jugendschutzgesetz .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein so etwas geht nicht. Du musst schon dann deinen Vater oder deine Mutter dabei haben um länger weg zu bleiben. Alkohol darfst du auch dann nicht trinken.