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Muss mein Arbeitgeber mir für einen Vorstellungstermin freigeben?
Mein Vertrag bei der Firma X läuft zum 31.8.09 aus, daher bin ich schon dabei einen neuen Job zu suchen. Heute hab ich einen Vorstellungstermin. Muss der Arbeitgeber mir freigeben oder kann er mich festsetzen?
6 Antworten
- mytilenaLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In dem Fall, weil es feststeht, dass dein Vertrag zum 31.08.09 ausläuft, muss er dir für das Vorstellungsgespräch freigeben.
Folgende Voraussetzungen:
-Ihr jetziges Arbeitsverhältnis ein Dauerarbeitsverhältnis ist, Sie also nicht nur kurzfristig zur Aushilfe beschäftigt sind
-das Ende des jetzigen Arbeitsverhältnisses absehbar ist nach
- einem längeren befristeten Arbeitsverhältnis, bei nahendem Fristende
- einem Aufhebungsvertrag
- einer Kündigung Ihres Arbeitgebers
- Ihrer eigenen Kündigung.
Dauer der Freistellung
Wie lange Sie Freizeit für die Vorstellung bekommen, ist abhängig von
den Umständen des Einzelfalles
Ihrer Stellung im Betrieb
der Arbeitsmarktsituation.
Beispiel: Ein Arbeitsgericht hielt eine Arbeitsbefreiung von vier Tagen für eine Raumpflegerin für unangemessen.
Tipp! Selbst zur Arbeitssuche beurlauben dürfen Sie sich nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ohne Grund die gewünschte Zeit verweigert.
Wichtige Vorschriften:
BGB § 629
BGB § 616
- SobriquetLv 6vor 1 Jahrzehnt
Auch wenn es dir zusteht, dass dein Arbeitsgeber dir dafür freigibt - ehrlich gesagt fällt dir das ja früh ein, dir darüber Gedanken zu machen! Ich meine, HEUTE ist der Termin! Läuft deswegen dein Vertrag aus, weil du so vorausschauend und zuverlässig arbeitest?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein, er muss dir freigeben.
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- vor 1 Jahrzehnt
ich glaube du hast 4 Stunden pro Woche zum Arbeitssuchen wenn du kündigst und 8 Stunden wenn du gekündigt worden bist.(Ãsterreich)
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Muss er nicht - er sollte, damit der Dich loswird. Vorstellungstermine sind nicht unaufschiebbar.