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Kindergeld beim Besuch einer Sprachschule in Schottland?

Hallo,

mich interessiert ob mir weiterhin (bzw. meinen Eltern) Kindergeld zusteht, wenn ich nicht mehr in Deutschland wohnen würde.

Der Hintergrund ist, dass ich Ende August nach Schottland ziehen möchte (trotzdem bleibe ich bei meinen Eltern angemeldet) um dort erstmal in eine Sprachschule mein Englisch aufzubessern und daraufhin dort auch ein College zu besuchen.

Ich werde dort auch eine eigene Wohnung mitten und mir einen Mini-Job am Wochenende suchen damit die ganzen Kosten nicht auf meinen Eltern hängen bleiben.

Weiß jemand, ob das rechtlich erlaubt ist das Kindergeld weiterhin zu beziehen?

Update:

Ja das wäre wirklich ganz schon viel...

Aber macht das kein Unterschied, dass mein 1. Wohnsitz in Deutschland belieben wird und dass ich deutsche Staatsangehörigkeit hab?

Update 2:

@heinz 34: Danke für den Tipp. Werd das gleich mal versuchen!

Update 3:

Es geht ja nicht um Erschleichen von Sozialbezügen oder so. Ich will einfach wissen, ob es mir dann weiterhin zusteht. Damit ich in etwa eine Vorstellung hab über welche Finanzen ich dann verfügen werde. (Und die 160€ wären für mich ein ziemlich großer Unterschied)

Ich meine ich bin ja unter 25 (solange steht einen doch Kindergeld im Normalfall zu, wenn ich mich nicht irre) und werde ja immer noch zu Schule gehen.

Ich wandere ja nicht für immer nach Schottland aus.

Will einfach ein Jahr im Ausland verbringen um Englisch zu lernen und dann eventuell auch dort mein Abi machen.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, Kindergeld steht nur den in Deutschland lebenden Kindern zu. Ist auch gut so - stell Dir mal vor was das kosten würde, wenn Kindergeld für die in der Heimat lebenden Kinder für unsere ausländischen Mitbürger bezahlt werden müsste.

    Nachtrag: Soviel ich weiß, geht es um den tatsächlichen Aufenthaltsort (ist ein Behördenbegriff). Aber goole mal bei Arbeitsamt/Kindergeldkasse rum

    Quelle(n): Tja - vielleicht hast Glück, glaubs aber weniger. Frag mal bei Dir im zuständigen Schulreferat oder Ministerium zwecks event. Beihilfen nach. Servus und Good Luck
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Verstoß gegen Meldegesetze zum Kaschieren des Erschleichens von Sozialbezügen ist doppelt strafbar.

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