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muss ich mir meinen Urlaub während einer Umschulung Vom Arbeitsamt genehmigen lassen?
Die Umschulung wird vom Amt gefördert.Ich erhalte Leistungen nach SGB II. Aber ich stehe ja durch die Umschulung eh nicht zu Vermittlung zur Verfügung.
naja, hab mich mal schau gemacht. Die erste Telefonfachkraft die ich vom Amt an der Strippe hatte wollte mir gar erzählen, dass ich nicht mal übers Wochenende wegfahren darf ohne mich abzumelden. Sie meinte auch, mir würde trotz Abmeldung kein geld für diesen Zeitraum gezahlt.
hab dann erstmal "danke" gesagt und aufgelegt.
Nachdem ich mich beruhigt hatte hab ich nochmal mit einer Kollegin von ihr gesprochen und die meinte das wär Quatsch, ich bekomme mein Geld weiter.
Morgen muss ich persönlich da hin und mich abmelden.
hoffentlich lehnen die das nicht ab. Dann dreh ich durch. Es kann echt nicht sein wie man hier gegängelt wird obwohl man sich kümmert von der Staatskohle wegzukommen.
Danke für eure Antworten soweit!
5 Antworten
- SecretsLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
An all die Umschüler:
Während der Umschulungsphase ist die Agentur für Arbeit vergleichbar wie Euer Arbeitgeber. Wenn Ihr diese Einstellung habt, dann sind viele Fragen von allein beantwortet.
Sicherlich werden keine Einwände bestehen, wenn die Umschulungsstätte zu ist, wegen Sommerferien, UND auch kein Praktikum ansteht. Daher gibt es auch keinen Grund es nicht der Agentur für Arbeit zu melden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn die Umschulung Sommerpause macht nicht.
Weil Du bist bei der Umschulung.
Aber die Umschulung darfst Du nicht unterbrechen.
@Flauschie:
Eine Umschulung ist nicht irgendeine MaÃnahme, sondern eine Ausbildung mit AbschluÃ.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In der Zeit, in der du jetzt die Antworten liest, hättest du schon längst auf dem Arbeitsamt anrufen und nachfragen können. Um einen Anruf beim Arbeitsamt kommst du eh nicht drumrum.
Ich hatte auch eine Umschulung gemacht, da hatten wir Oster-, Sommer- und Weihnachtsferien. Wenn man eine UmschulungsmaÃnahme macht, dann hat man in der Regel auch ein Anspruch auf Urlaub, man kann nicht von jemanden verlangen, was weià ich, 15 Monate am Stück zu arbeiten. Wenn die Einrichtung wo du bist keine Ferien macht, so muà du dann Urlaub beantragen, so wie jeder Arbeitnehmer, im Prinzip nicht beim Arbeitsamt sondern bei der Einrichtung wo man die Umschulung macht.
- Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Während des Leistungsbezugs nach SGB2 ist Ortsabwesendheit grundsätzlich anzeige- und genehmigungspflichtig.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da irrst Du dich aber gewaltig, du stehst sehr wohl dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Und der hat immer Vorrang, dementsprechend muÃt du dich auch abmelden.