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welche stadt ist zuständig?
ich hab mal eine frage zu der steuererklärung
als vorgeschichte muss ich dazu erst schreiben das mein freund seit über fünf jahren hier in augsburg eine arbeitsstelle hat und kostenlos in einen kleinen zimmer schlafen kann.
seitr jahren macht er in erfurt die steuererklärung weil erdort fest gemeldet ist.
es hat auch nie ein problem gegeben .
bis dieses jahr
er machte die steuererklärung wie immer und schickte sie nach erfurt.
nach einigen wochen weil nichts kam rufte er an und fragte nach wie weit sie seien.
darauf sagten sie ihm das sie nicht mehr für ihn zuständig seien sondern die von augsburg.
er sagte das er doch nur arbeiten tut dort und regelmässig nach hause fahre.
naja die papiere seien schon dort.
also rief er in augsburg aan.
dort sagten sie er sei hier gemeldet und müsse sie hier machen.
was ja stimmen würde wenn er hier gemeldet wäre.
aber er hat seinen hauptwohnsitz in erfurt.
nun wollen sie eine meldebestätigung von der wohnung wo er kostenlos hier hat.
das beste ist das sie die post auch dort hinschickten obwohl es ja nicht mal die postadresse ist sondern ja in erfurt.
an dieser schlafstelle gibt es ja nicht mal ein briefkasten.
sie fragen auch die von augsburg wo sein mittelpunkt der lebensinteressen ist in erfurt oder augsburg.
nach nen miervertrag usw.
nun endlich zu meiner frage
wo muss er die steuer maachen
eigentlicvh da wo man wohnt weil es war ja seit jahren so
oder hat sich da was geändert
er ist schon meistens in augsburg weil er ja hier arbeitet
aber alle drei wochen fährt er nach hasue zu seinen sohn und familie
nun ich hoffe ich hab das einigermassen hinbekommen mit der beschreibeung der sachlage
vielleicht kann mir einer helfen
mein freund weiss nicht mehr weiter
und ich will ihn helfen
also für ihn ist erfurt sein mittelpunkt er würde öfters fahren wenn er von seinen chef aus könnte was nun nicht so ist weil er auch samstags arbeitet und der sprit ist ja auch nicht so beraauschend im moment also zum thema mittelpunkt seines lebens
was ich nicht verstehe warum das all die jahre kein problem war
und seine post geht allgemein immer nach erfurt
4 Antworten
- Johnny BravoLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zuständig ist das Finanzamt wo sich Dein Freund hauptsächlich aufhält. Und das ist nun mal Augsburg. Hier ein Auszug aus dem Gesetz:
(1) Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält;
Wobei ich das Problem nicht sehe. Wo die Steuererklärung bearbeitet wird ist doch eigentlich egal, oder!? Hat er keinen Briefkasten am Haus sollte er sich mal überlegen sich ein Postfach anzuschaffen bei der Post. Das ist - bis auf den Schlüssel - kostenlos soweit ich weiß.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...also, lass dich bitte in Rechtschreibung unterrichten und besorg dir eine Tastatur mit funktionierender Großmachtaste.
Zum Glück hast du ja schon einige Antworten, also haben sich schon einige Leute die Mühe gemacht, die du dir beim Schreiben gespart hast.
Da musst du ja nicht mehr wollen, dass ich den Text lese. Aber - warum schreibst du ihn eigentlich überhaupt, wenn es dir egal ist, ob er gelesen wird?
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Verstoß gegen geltendes (Melde) Recht ist nich Grundlage einer solchen Zuständigkeit!
Wer sich jahrelang ordnungswidrig verhalten hat, der sollte mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Im Grunde hat euch das FA Augsburg diese Frage schon beinahe beantwortet, als sie fragten, in welcher Stadt sein "Lebensmittelpunkt" sei. Allerdingshaben sie das Wort "auf Dauer" vergessen.
So kann es durchaus sein, dass ein Pendler in Erfurt wohnt, aber in Augsburg unter der Woche ein Zimmer hat, weil er dort arbeitet, am Wochenende aber wieder nach Hause nach Erfurt fährt. Bei deinem Freund scheint das aber anders, weil er nur noch sporadisch zurück nach Erfurt fährt und sich sein Leben, deiner sachilderung nach zu urteilen, zu mehr als zwei Dritteln in Augsburg abspielt.
Wenn er allerdings darauf besteht, dass sein Erstwohnsitz in Erfurt sein soll, kann dies das FA nicht so einfach vom Tisch kehren.
Entscheidend für die Zuteilung ist der Umstand, wo sich "auf Dauer der Lebensmittelpunkt" des Steuerpflichtigen befindet.