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Creditreform Inkasso Forderung?
Hallo Freunde
Ich habe von der Firma Creditreform eine Rechnung zugetellt bekommen. Demnach soll ich für einen nichtbezahlten Monatsbeitrag von 29.01.2007 ca. 240 EUR(Hauptbetrag war 53EUR) überweisen. Damals hatte ich bei Mannheimer AG eine Hauppflichtversicherung.Habe allerdings keinerlei Mahnungen bekommen sodass es mir solch eine Rechnung bekannt war.Zumal hatte ich Mannheimer AG Einzugsermächtigung gegeben und alles wurde prompt eingezogen.
Meine Fragen:
1. Wie kann es sein dass Mannheimer AG obwohl sie Einzugsermächtigung hatten mir nachträglich sowas in Rechnung stellen und ohne Mahnung dann diese Schulden an einem Inkassounternehmen weitergeben?
2. Ist es nicht gegen AGB dass sie meine Daten weitergeben?
3. Was soll ich in diesem Fall machen?
Leider habe ich beim Umzug alle alten Akten bzgl meines Altfahrzeugs in den Korb geworfen, da ich überzeugt war dasss das Thema erledigt war. so jetzt habe nur die möglichkeit über meiner Bank Info zubekommen was ich an Mannheimer überwiesen habe.
Würde mich über Tipps freuen.
LG
Torio
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Kontaktiere auf jeden Fall die Creditreform und bitte um eine genaue Erläuterung der Forderung. Danach kannst Du dann entsprechend reagieren. Du kannst Dich dann wenn die Forderung unbegründet ist an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit einer Beschwerde wenden. Es ist schlecht das Du keine Unterlagen mehr hast. Diese brauchst Du sollte es zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen. Besorge auf jeden Fall über Deine Bank die Unterlagen.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Versicherungsbeiträge sind regelmäÃig wiederkehrende Verbindlichkeiten und werden auch ohne Mahnung fällig. Allerdings sollte man sich auf einen Vergleich einigen können, der so bei ca. 50 Prozent liegen wird.
- Tom FLv 4vor 1 Jahrzehnt
Stelle diese Fragen der CREDITREFORM, die haben alle Unterlagen zu "Eintreibung" der Forderung erhalten. Vielleicht hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann kannst Du damit einen Anwalt beauftragen, es handelt sich um einen reinen Vertragsrechtsschutz in Versicherungsfragen und dieser sollte in einer jeden Rechtsschutz versichert sein
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn es keine Mahnung gab, das Institut kontaktieren und nachfragen. Ansonsten nicht zahlen, da ja eine Einzugsermächtigung vorlag.
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- SawaddiLv 6vor 1 Jahrzehnt
Allein für Deine Unordentlichkeit inklusive Deiner inakzeptablen Rechtschreibung müsstest Du bei mir 500 TEUROS blechen.