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Arbeitgeber gibt uns keine Lohnzettel?
Ich bin zur Zeit im Erz.urlaub und arbeite auf 400 Euro Basis,bekomme monatl.immer den gleichen Betrag,aber mein Chef rückt die Lohnzettel nicht raus,das Gehalt kommt,wenn auch mind.3-5 Tage zu spät,hatte bei dem zuständigen Steuerbüro angerufen und die sagten mir das unser Arbeitgeber seit 2 Monaten keine Gehaltsmedungen macht also gibts auch keine Lohnzettel,da es nicht bearbeitet werden kann.Mein Chef vertröstet uns immer und sagt er hätte das längst erledigt,das Steuerbüro sagt mir aber,die wissen von nix und bei Ihnen hat sich keiner gemeldet.Jetzt will mir das AA das gesamte Geld streichen,obwohl ich denen alles erklärt hab,das es nicht mein Verschulden ist.1.) Was kann ich tun um meinen Chef in die Pflicht zu nehmen? Gibts da ne Aufsichtsbehörde o.ä.?(Es ist ein amb.Pflegedienst) 2.) Darf das AA mein Geld streichen?
5 Antworten
- Steini PlatteLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Arbeitgeber ist VERPFLICHTET (!) die Lohnabrechnung detaliert darzustellen. Allein wegen der Abgaben der Sozialversicherungen, Lohnsteuer etc.
Das das AA die die Bezüge streicht ist logisch. Du kannst ja jede Menge Geld verdienen und denoch Geld vom AA einkassieren.
Da hilft nur eins: Schreiben an den AA aufsetzen, Frist setzen, wenn das nicht funkt, gehst Du vor's Arbeitsgericht. Und das kündigst Du direkt im Schreiben an. Denn dann hat Dein AA jede Menge Ärger am Hals!
- vor 1 Jahrzehnt
Sorry,aber ich Glaube Dein Chef hat arge Geldprobleme.Er bezahlt Euch noch um seinen Betrieb aufrecht erhalten zu koennen.In Deinem Fall allerdings ist das fuer Dich nicht lebensbedrohlich,weil auf die 400 Euro nur pauschal betraege abfuehrt werden muessen.
Du machst folgendes.Du gehst zu Deinem Chef mit der Forderung fuer Dich eine Arbeitsbescheinigung fuer das Arbeitsamt auszustellen.Diese Bescheinigungen gibt es sogar als Formblatt zu kaufen.Will er das nicht,sag ganz einfach,das Du dann gezwungen bist Dich bei der Krankenkasse,Finanzamt,Rentenkasse zu erkundigen ob er die pauschal-Betraege abgefuehrt hat.Entweder er schmeisst Dich sofort raus weil er erkennt das Du bescheid weisst,oder er gibt Dir die Bescheinigung.Im uebrigen kann sich das Arbeitsamt auch selber beim Arbeitgeber informieren!!!Aber ANGST VERBREITEN IST JA EINFACHER ALS SEINEN JOB ZU MACHEN.
Quelle(n): Eigenes Wissen - Stefan RLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn hier so mancher mal lesen würde was er als Antwort schreibt ...!
*KOPFSCHÃTTEL*
1. Ein Arbeitgeber hat KEINE PFLICHT dir einen monatlichen Gehaltsnachweis auszuhändigen ... Fakt!
2. Der Arbeitgeber MUSS auf verlangen eine Lohnbescheinigung aushändigen, die aber nicht mit dem Gehaltsnachweis zu verwechseln ist ... das kann auch das Steuerbüro ... FAKT!
Ich würde mich hier mit dem Amt in Verbindung setzen und um Rechtsunterstüzung ersuchen, bevor man dir das Geld streicht. Er bekommt dann vom Amt ein Formular, das er binnen 14 Tagen ausgefüllt zurück geben muss, ähnlich der Lohnbescheinigung Beim ALG I - Antrag ...
3. Ja das Amt kann Dir deine Leistung kürzen oder streichen, wenn der begründete Verdacht besteht dass was nicht stimmt. Aber wenn du schlüssig offen legst (bspw Bescheinigung vom Steuerberater) dann dürfen sie nicht kürzen oder streichen, dies würde ein Härtefall bedeuten. Leider bewegen sich hier die Ãmter nur sehr wenig, weil es Mehrarbeit für sie bedeutet, zu der sie aber verpflichtet sind.
Lege schon mal Wiederspruch auf eine etwaige Entscheidung ein aus der sich das ableiten lässt.
Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber - vor 1 Jahrzehnt
zur 1 Frage: vorm Arbeitsgerich einklagen Lohnzahlung und Lohnnachweise sind Arbeitgeberpflichten nach §§106 Gewerbeordnung, BGB und Arbeitsrecht)
zur 2 Frage: Das AA darf zunächst bis zur Klärung Mittel verweigern! Das kannst Du umgehen wenn Du gegenüber der AA nachweist das Du per Arbeitsgericht Deine Rechte auf Lohnzahlung und Lohnzettel einklagst. Damit weist Du nach das Du Deinen Mitwirkungspflichten nachkommst.
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Lonzettel sind eher unwichtig, wenn das Geld überhaupt ankommt. Ob nun 3-5 Tage eine "Verspätung" darstellen, wage ich zu bezweifeln, denn das Auszahlungsdatum kann durchaus variieren besonders, wenn Firmen in Schwierigkeiten sind.