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was gilt als Die Vertrauensbruch,so das gekündigt werden kann?
Bei mir war es eine Handtasche, die unauffindbar war ,trotz starken suchen , sie nicht fanden . Tatsache war ,das alle in diesen Raum konnten ,der Raum war nicht abgeschlossen und alle hatten Zugang zu diesen. Ist dann die Tatsache , das ich gesagt habe das die Tasche geklaut wurde, da sie weder bei der Arbeit noch bei mir zu Hause findbar war , ein Vertrauensbruch Ich hätte meine Kollegen verdächtigt des Diebstahls Ich habe noch nur fest gestellt ,das die Tasche geklaut wurde
3 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Deine Äußerung kann schlimmstenfalls als "Störung des Betriebsfriedens" mit einer Abmahnung geahndet werden.
Für einen Diebstahl fehlt jeder Beweis, du hattest nicht das Recht, deinen Kollegen Diebstahl zu unterstellen oder sie dessen zu verdächtigen. Allerdings kann man die unüberlegte Äußerung auch mit Aufregung und Anspannung erklären. Ich hoffe, du hast dabei keine Namen genannt, denn dann könnte es in der Tat eng werden!
Eine Entlassung deswegen ist lächerlich und würde vor keinem Arbeitsgericht der Welt standhalten, sofern du nicht jemanden namentlich unterstellst, er wäre das gewesen, ohne es genau zu wissen.
Abmahnung ja, Kündigung nein.
- Stefan RLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wer Wertsachen in einem allg zugänglichen Raum frei zugänglich liegen lässt, der handelt mehr als fahrlässig!
Ich würde es nicht als vertrauensbruch bezeichnen, wenn ich den Verdacht äuÃere, dass die Tasche gestohlen wurde. Ich als AG hätte den Laden dicht gemacht und Ihn auf den Kopf gestellt und die Uniform hinzu gezogen, die die leute und deren Spinde (falls vorhanden) durchsuchen lassen. Hätte man allerdings nichts gefunden, dann wer derjenige schon mal auf der Beobachtungsliste gelandet ...
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein! Der Vertrauensbruch ist eher umgekehrt. Wer in einem nicht verschlossenen Raum wissentlich Wertgegenstände zurückläÃt ist es, der den Bruch begeht.