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Anonym
Anonym fragte in Gesellschaft & KulturReligion & Spiritualität · vor 1 Jahrzehnt

Schlussfolgerung richtig oder falsch ?

Ist folgende Schlussfolgerung richtig,haltbar, logisch ?

Ich kann mich an nichts vor meiner Geburt erinnern,

also werde ich mich auch an nichts nach meinem Tod erinnern.

22 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, das ist richtig. Aus dem einfachen Grund, das sich erinnern können setzt voraus, dass man lebt. Vor der Geburt existiert man nicht. Es gibt auch keine Seele, die durch den Vorgang der Befruchtung dem Fötus zugefügt wird und sich an die Zeit vor der Zeugung erinnern könnte.

    Mit dem Tod endet alles für den Menschen. Seine Psyche oder Seele lebt in dem Moment nicht mehr, wo der Körper stirbt. Also gibt es nichts, was die Erinnerung an den Zustand vor dem Tod, den wir Leben nennen, tragen könnte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Richtig und falsch!

    Du als Mensch wirst Dich sicherlich an nichts mehr nach deinem Tode erinnern. Das was wir so gern als Seele bezeichnen, hat jedoch dein ganzes Leben bis zur letzten Sekunde gespeichert!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falsch:

    Da es nach dem Tod nichts gibt, ist man gar nicht in der Lage sich an etwas zu erinnern.

    Und da vor der Geburt nichts war kann man sich ebendso an nichts erinnern.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Logisch gesehen hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das ist total unlogisch. Das eine hat mit dem anderen schließlich nichts zu tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach dem Tod werden wir uns an alles erinnern was wir jemals gedacht und getan haben, denn unsere Werke folgen uns nach.

    Und ich hörte eine Stimme vom Himmel her rufen: Schreibe! Selig die Toten, die im Herrn sterben, von jetzt an; ja, spricht der Geist, sie sollen ausruhen von ihren Mühen; denn ihre Werke begleiten sie. Offb 14:13

    Zu den Werken gehört auch alles Denken und Handeln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Schlussfolgerung ist nicht richtig, da theoretisch auch etwas entstehen könnte, das anschließend ewig existiert und die These eines Leib-Seele Dualismus nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen ist.

    Die Behauptung, dass man sich an nichts vor seiner Geburt erinnern kann, ist zwar richtig, aber unpräzise, da sich ein erwachsener Mensch in der Regel an nichts vor seinem 3. Lebensjahr erinnern kann. In Ausnahmefällen setzt die Erinnerung früher ein, meistens eher später.

    Die Behauptung, dass ein Mensch nur deswegen, weil er zu Schreien anfängt, wenn er einen Klaps auf den Po bekommt, plötzlich ein voll entwickeltes Bewußtsein hätte, wäre völlig irreführend und falsch.

    Das hat etwas mit der Hirnreifung des Menschen in den ersten Lebensjahren zu tun, die nicht erst mit der Geburt, sondern im Embrionalstadium beginnt.

    Richtig ist außerdem, dass spätestens mit dem Verschwinden der Hirnfunktionen auch jegliche menschliche Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit verschwindet. Selbst eine Narkose reicht vorübergehend schon dazu aus, bei der die Hirnfunktionen keineswegs völlig außer Kraft gesetzt sind.

    Man kann auch aus falschen Schlussfolgerungen gelegentlich zu einer wahren Aussage gelangen, wobei sich natürlich ein toter Organismus überhaupt kein Bewußtsein hat und daher Erinnerungen ohnehin nicht möglich sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diese Schlussfolgerung ist möglich, hat aber keine Beweisgrundlage.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Egal, es zählt sowieso eigentlich nur das hier und jetzt,

    die Vergangenheit ist vorbei, die Zukunft nicht da.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falsch.

    Worin soll die logische Verknüpfung bestehen?

    Geburt und Leben nach dem Tod

    sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

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