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Versicherung oder nicht?
Hab bei der Arbeit aus Versehen etwas kaputt gemacht und soll es selbst bezahlen oder es meiner privaten Haftpflicht melden. Muss nicht der Arbeitgeber gegen solche Fälle versichert sein?
mein AG meinte jetzt, dass dieses "Ding", welches mir kaputt ging, schon so oft kaputt gegangen ist, dass die Versicherung nun nicht mehr dafür aufkommt. Kann das sein???
naja, mein chef sagt ich muss zahlen, und ich will ja auch nicht, dass das arbeitsverhältnis darunter leidet -.-
6 Antworten
- ErnstLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Arbeitgeber trägt den Schaden und hat dafür normalerweise eine Versicherung.
Ausnahme: Bei Absicht und grober! Fahrlässigkeit haftest Du!
@Nachtrag
Gerade, wenn es oft kaputt geht, spricht es dafür, dass es von Dir keine grobe Fahrlässigkeit ist.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, dann muss Dein Chef halt selbst zahlen.
Du auf jeden Fall nicht!
- vor 1 Jahrzehnt
Du musst definitiv nicht bezahlen. Dein Arbeitgeber muss für den Schaden aufkommen, oder die Versicherung Deines Arbeitgebers.
Wäre ja noch schöner, wenn Mitarbeiter noch Schäden bezahlen müssten.
- Stefan RLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also ... ein Arbeitgeber ist sogar verpflichtet sich mit einer Haftpflichtversicherung gegen Schäden von Mitarbeitern einzudecken. Diese zahlt erst mal grundsätzlich als erstes. Je nach Einzelfall kann der Arbeitnehmer aber in Regress genommen werden. Dies gilt für alle Schäden, die am "üblichen" Arbeitsplatz (bei AuÃendienst auch beim Kunden) entstehen, alles was auÃerhalb passiert, geht deinen Chef nichts mehr an.
Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber - Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - ansonsten hat AG selbst den Schaden zu tragen -
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei grober Fahrlässigkeit besteht Haftungspflicht. Notfalls immer der Versicherung melden... die wird sich schon zu helfen wissen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Siehe oben der hat es richtig formuliert