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Kann man eigentlich innerhalb der EU Bürger das Landes verweisen bzw. sie ausweisen lassen?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In dem Land dessen Staatsangehörigkeit man hat kann man nicht verwiesen werden, ansonsten kann man in jedem anderen EU-Land ausgewiesen werden und ein Einreiseverbot bekommen, wer dagegen verstößt, kommt wenn er ertappt wird, in jedem Fall in Abschiebehaft und wird danach wieder ausgewiesen. Die Kosten muß übrigens der Ausgewiesene tragen und werden in Rechnung gestellt. Ein Einreiseverbot ist i.d.R. unbefristet kann aber auf Antrag beim Regierungspräsidium des jeweiligen Bundeslandes befristet werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Aus dem EU-Land, dessen Staatsangehörigkeit du hast, kannst Du nicht ausgewiesen werden. Jedes andere EU-Land kann Dir aber den Aufenthalt verweigern auch wenn die Niederlassungsfreiheit besteht.
Die Niederlassungsfreiheit ist an bestimmte Regularien gebunden und kein Land, wird einem mehrfach vorbestraften Schwerverbrecher ein Dauerwohnrecht bewilligen.
Beispiel:
Wenn Du dich als Deutsche(r) in Spanien dauerhaft niederlassen möchtest, dann musst Du ein deutsches und spanisches Führungszeugniss vorlegen. Sind in einem dieser Zeugnisse gravierende Eintragungen vorhanden, dann wird Dir die Residencia verweigert und Du bekommst den spanischen Residentenausweis nicht!
Quelle(n): Vor 10 Jahren nach Spanien ausgewandert und nach 3 Jahren in Spanien, nach Andorra ausgewandert (Andorra ist aber kein EU-Land, allerdings gilt praktisch gleiches Recht). - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Meines Wissens nicht. Als Bürger eines Staates der EU genieÃt du Freizügigkeit, d.h. du darfst dich in jedem Land niederlassen. Logischerweise auch in deinem eigenen.