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Haftung des Steuerberater falsche Einkommensteuer...?
Hallo an Sie Alle:
Folgende rechtliche Frage:
Angenommen haben Herr und Frau X einen Steuerberater, der sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten bezüglich einer Gewerbe(Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer usw.) und ihr Einkommensteuer vertritt.Außerdem werden alle Formulare (Einkommensteuer usw.) durch den Steuerberater ausgefüllt, da der Ehepaar X erst seit ein paar Jahren in Deutschland ist und aus diesem Grund dem Steuergesetz völlig fremd und nicht genügend Sprachkenntnisse besitzen.
Nun meine Frage:Wer ist für evtl. Fehler in der Einkommenssteuerformulare, Fehlen von irgendwelche Anlagen verantwortlich?
Ist nicht der Steuerberater verantwortlich, wenn dem Ehepartner Steuerbetrug vorgeworfen wird, obwohl sie sich auf den Steuerberater verlassen haben und die Richtigkeit der Formulare vorausgesetzt haben.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
7 Antworten
- Peter KLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Er haftet - nicht nur für den steuerlichen Schaden auch für ein eventuelles Bußgeld - höchstrichterlich festgestellt - nur beweisen muß man es können :
"Steuerberater sind außerdem nach Auffassung des Bundesgerichtshofes dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn dem Mandanten auf Grund falscher Beratung ein Bußgeld wegen leichtfertiger Steuerverkürzung auferlegt wird ( BGH IX ZR 215/95 )."
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Steuerberater haftet für Falschberatung, aber das Finanzamt hält sich grundsätzlich an den Steuerzahler. Ob dieser sich beraten lässt und ggf. falsch beraten wird, interessiert die Finanzbehörde nicht.
Dem Steuerberater musst Du die Falschberatung nachweisen können, die dieser immer von sich weisen wird und mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sich immer darauf berufen wird, falsch informiert oder völlig ungenügend informiert worden zu sein.
Beispiel:
Der Steuerberater meines Schwiegersohnes hat es total verpennt, die für Lizengebühren fällige Abzugssteuer zu berechnen, obwohl er von den Lizengebühren Kenntnis hatte. Heute behauptet er, nie einen Lizenzvertrag gesehen zu haben. Bloà gut, dass über die damalige Besprechung ein schriftliches Dokument existiert, welches seine Lügen entlarvt. Inzwischen ist die Sache gerichtsanhängig, aber die 42.000,- Euro Steuer musste der Schwiegersohn trotzdem bezahlen.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Steuerberater haftet nur für grobe Fahrlässigkeit. Das dürfte sehr schwer zu beweisen sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Derjenige, der unterschreibt, ist verantwortlich. Der Steuerberater hat an der Erstellung der Erklärung mitgewirkt. Mangelnde Kenntnis der Steuergesetze und fehlende Sprachkenntnisse ändern daran nichts.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
äuÃerst schwere frage ! ich glaube das ehepaar x ist verantwortich denn sie müssen sich schon früher mit den steuern regeln klar machen. aber wie gesagt die frage ist ziemlich schwer
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein,verantwortlich ist der,der unterschreibt...also der Abgebende,nicht der Berater...
- birdseyeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Nein der Steuerberater ist nicht verantwortlich und kann auch juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies wurde bereits in mehreren Urteilen von den Gerichten verkündet.
Es ist immer derjenige verantwortlich, der die Steuererklärung unterschreibt, somit muss er auch prüfen ob alles richtig ist. Wenn Unklarheiten sind, nachfragen und erklären lassen ggf. einen zweiten Steuerberater hinzuziehen.
Viele Steuerpflichtige sagen dem Steuerberater auch nicht alles oder stellen ihm nicht alle Unterlagen zur Verfügung, sodaà er nur anhand der vorgelegten Unterlagen eine Steuererklärung erstellen kann.