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Horus fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Wie lange kann man Personen in der Untersuchungshaft behalten?

Wenn es um kleinere Delikte wie Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit geht und dabei nur der Verdacht besteht?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Anordnung der Untersuchungshaft ist in den §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird in der Regel auf eine eventuell später verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird im späteren Gerichtsverfahren jedoch keine Haftstrafe verhängt.

    Die Untersuchungshaft darf in der Regel höchstens sechs Monate dauern.

    Abschließend muss die Untersuchungshaft auch verhältnismäßig sein. Die Untersuchungshaft darf also beispielsweise nicht die Dauer der zu erwartenden Strafe übersteigen (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO).

    Quelle(n): StPO
  • vor 1 Jahrzehnt

    Generell 6 Monate (§ 121 StPO)

    In Einzelfällen auch länger, da ist der Rahmen aber relativ eng.

    Zum Nachlesen: http://www.juraforum.de/gesetze/StPO/121/121_StPO_...

  • vor 1 Jahrzehnt

    kleinere Delikte.....

    Wenn alle zusammenhalten, dann schöpfen sie den möglichen Rahmen von 6 Monaten auch aus....

    Vor allem wenn Wiederholungsgefahr besteht.

    Dies ist gerade bei Steuerhinterziehung der Fall.

    Und bei Schwarzarbeit kommt auch noch Verdunkelungsgefahr dazu!

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das entscheidet ein Richter!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    hi,

    ich würde sagen,

    da fragst du mal die/deine polzei direkt bei dir vor ort!!!

    mir hatte der ( kok/ kriminaloberkommisar ) gesagt,

    wegen betrug mindestens 3 monate!!!

    natürlich auch nur verdacht!

    ich glaube das ist unterschiedlich!

    hoffe, etwas geholfen zu ahben!

    lg

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