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Dürfen wir in den Urlaub trotz Harz 4?
Wir haben ein ganzes Jahr gespart und jetzt wollen wir mit unseren Kindern in den Urlaub fahren dürfen wir das??hab mal gehört das wenn man Harz 4 empfänger ist man in den urlaub darf nur man muss es den amt melden stimmt das??und bekommt man dann die leistung weiter gezahlt wenn wir weg sind??
Wir wollen für ca 14tage nach Polen fahren
Wisst ihr vielleicht wie lange es dauert bis wir eine antwort von der arge bekommen ob wir fahren können oder nicht??
8 Antworten
- LaylaLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ihr habt, wie jeder normale Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch.
Ihr müsst der ARGE bescheid geben, von wann bis wann ihr fort seid und es darf, meines Wissens, nicht länger als 21 Tage dauern, vielleicht etwas weniger, fragt mal nach.
Die Leistungen werden weiter gezahlt, wenn ihr keine unverhältnismässige Reise macht und die ARGE sich, sicher zur Recht, fragen könnte."Wo haben die das Geld dafür her"?, also, sagen wir mal, 2 Wochen Malediven wären wohl eher schwierig zu vermitteln....
Aber sagt unbedingt bescheid, das muss bewilligt werden/bekannt gegeben werden.
Gute Reise!
Und: Respekt, dass ihr von dem bischen Geld geschafft habt, einen Urlaub anzusparen!
- leinadbhvLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du musst dich beim Amt abmelden.
Es gibt sonst weiter keine Probleme damit.
Auch Geld gibt es wie gewohnt.
- UlkLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst Urlaub beantragen, ähnlich wie in einem Berufsverhältnis stehen dir so und soviele Tage zu. Du musst ja eigentlich für Jobangebote zur Verfügung stehen, deshalb Urlaub beantragen, damit es keinen Ãrger gibt.
- vor 1 Jahrzehnt
Natürlich dürft ihr in den Urlaub fahren. Nur Ihr müsst das dem Amt melden.
In einigen Bundesländern bekommt man sogar noch einen Zuschuss.
Ich weià aber nicht in welchem.
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ein Urlaubsanspruch besteht zwar, doch wäre ich mit der Urlaubsmeldung sehr zurückhaltend, denn die Sachbearbeiter lauern auf alles, was nach "zuvile Geld" riechen könnte.... Urlaub ist Luxus - wenn man nicht selbst bei der Arge sitzt! Führt also voraussichtlich zu weiteren Kürzungen.
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ein ALG-II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Urlaub. Er hat allerdings das Recht, sich 15 Arbeitstage (also 3 Wochen) bei der zuständigen ArGe abzumelden, um sich in einem anderen Ort nach einer Arbeitsstelle umzusehen. Auch im Ausland. Wenn dieser Ort nun zufällig ein Urlaubsort ist, stört das nur wirklich verbiesterte Sachbearbeiter. Ich kenne keinen Fall, wo das nicht genehmigt wurde.
Die Bezüge laufen in dieser Zeit normal weiter.
Also: Offiziell nein, inoffiziell ja.
Gruà aus Braunschweich
Johannes
PS: Schönen Urlaub :-)
- vor 1 Jahrzehnt
Klär das doch direkt mit dem Amt, die können dir am besten weiterhelfen, denn ich denke einmal, es kommt auch noch auf andere Sachen drauf an.
Aber Urlaub würde ich mir auf keinen Fall verbieten lassen.
Ach ja, wenn es auf die Malediven oder so geht, dann denke ich, könnte es kritisch werden. :)