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Muss ich hierfür als Studentin Steuern zahlen?
Hallo. Ich bin Medizinstudentin und habe eine Frage. Ich arbeite derzeit auf 400€-Basis in einem Krankenhaus auf Lohnsteuerkarte. Ich arbeite auch immer soviel, dass ich ungefähr genau die 400€ kriege. Ich möchte jetzt zusätzlich noch eine Hiwistelle an der Universität annehmen, für die ich 180€ im Monat bekommen würde. Das wäre dann ja auf eine zweite Lohnsteuerkarte. Wie kann ich das regeln, dass ich dennoch keine Steuern zahle, obwohl ich mehr als 400€ im Monat verdiene??
Hatte in einem Forum gelesen, das man zum Finanzamt gehen und folgendes tun soll.
Du besorgst dir zwei Lohnsteuerkarten; die erste ist Steuerklasse 1, die 2. Steuerklasse 6. Jetzt hättest du bei Steuerklasse 6 gleich jede Menge Abzüge für die Steuern, das lässt sich aber leicht vermeiden. Auf der 1. Steuerkarte (StKl 1) lässt du dir einen Hinzurechnungsbetrag von 400 € eintragen, auf der 2. Steuerkarte (StKl. 6) einen Freibetrag von 400 € - und schon zahlst du in beiden Jobs keine Lohnsteuer.
Wenn das wirklich so funktioniert, zu welchem Finanzamt muss ich denn? Ich studiere nämlich nicht da, wo mein Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Ich würde mich wirklich sehr über eure Hilfe freuen!
Vielen Dank schonmal!
4 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Solange du nicht mehr als 7.664 Euro im Jahr verdienst, brauchst du überhaupt keine Steuern zahlen.
- Johnny BravoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Sehr witzige Antworten hier und das auch bei Berufswissen.
Steuern kannst Du bei dieser Konstellation vernachlässigen. Die bekämst Du zwar abgezogen würden Dir aber auch bei Abgabe einer Steuererklärung - zu der Du verpflichtet bist wenn Du Dir eine Steuerkarte Klasse 6 holst - erstattet.
Das Problem sind die Sozialversicherungsabgaben! Hast Du zwei Aushilfsjobs und keinen Hauptjob werden beide Aushilfsjobs zusammengerechnet. Kommt man dabei auf über 400 Euro fallen Beiträge in allen Zweigen der Sozialversicherung an. Von daher würden die 180 Euro die Du im zweiten Job verdienen wirst für die Krankenkasse drauf gehen.
Ich empfehle Dir den zweiten Job nicht anzutreten.
Nachlesen kannst Du das hier:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/4...
@torhah: natürlich kann man als Aushilfe auf Steuerkarte arbeiten. Der Arbeitgeber spart dadurch die 2% pauschale Lohnsteuer. Und bei einer Studentin macht das schon Sinn!
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Melde ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit an, dann kassierst Du erst einmal netto und versteuerst das in einem Jahr. Vergiss nicht, Dich umsatzsteuerbefreien zu lassen fürs erste Jahr. Die Nachzahlung nimmst Du in einem Jahr gelassen; ich war während meiner Studienzeit auch mal so gemeldet, als die Steuerkarte voll war. Nur, das mit dem Zahlen und der Steuererklärung musst Du ernst nehmen. Ich war leider etwas schludrig und entging nur ganz knapp einer Steuerschätzung, die sehr zu meinen Ungunsten ausgehen hätte können.
- torhahLv 4vor 1 Jahrzehnt
Man kann nicht auf 400€ Basis auf Steuerkarte arbeiten.
Du musst klären, ob das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig ist (im Personalbüro fragen). Dann kannst Du auf zweiter Steuerk. ein weiteres Arbeitsverhältnis eingehen. Ist es ein 400€ Job, geht das auc. Nur 2 Minijobs (400€ Jobs) sind gefährlich: kommst du bei zwei Minijobs insges. über 400€, werden alle Sozialabgaben fällig, die DU dann zahlen musst.
Also: im Personalbüro nachfragen und dann weitersehen.
Quelle(n): Berufswissen