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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenPersönliche Finanzen · vor 1 Jahrzehnt

Wenn jemand einen 400 Job macht, und das schon 2 Jahre, bekommt man dann auch bezahlten Urlaub?

Update:

Gibt es ein Gesetzt wo das steht?

Update 2:

Arbeitgeber sagt Urlaubsgeld gibt es nicht, und wer kein Bock mehr hat kann gehen, er bekämme Arbeitskräfte genug, so sagt meine Frau das zu mir

6 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag (6-Tage-Woche!) ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben (zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub). In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:

    Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage

    im genannten Montags-Beispiel: 1 / 6 x 24 = 4

    bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 6 x 24 = 12

    In den meisten Betrieben ist aber der Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche berechnet (d.h. Samstage zählen nicht mit). Wegen des Gleichheitsgrundsatzes gilt das dann auch für geringfügig Beschäftigte. Hat z.B. ein Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (6 Wochen), dann gilt für den Teilzeit-Mitarbeiter:

    Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage

    bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18

    Wenn man diese Art der Berechnung wählt (sie ist nicht zwingend vorgeschrieben), dürfen die Urlaubstage selbstverständlich nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage gelegt werden.

    Hier die Quelle:

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Arbeitsrecht bleibt gleich, egal wie Dein Lohn verrechnet wird. Als 400 € Kraft steht Dir Urlaubs und Krankengeld zu.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei einem 400.-€ Job steht einem genauso Urlaub zu wie allen andern.

    hab ich letztens im Radio gehört.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geringfügig Beschäftigte haben auch bei geringem Umfang ihrer Arbeitszeit einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

    Der Mindesturlaub beträgt nach dem Gesetz 24 Werktage, bei einer Sechs-Tage-Woche.

    Sind geringfügig Beschäftigte nicht jeden Tag tätig, so ist der Urlaub entsprechend der Anzahl der Arbeitstage zu ermitteln.

    ERGÄNZUNG:

    Das Gesetz ist das Bundesurlaubsgesetz!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi, selbstverständlich steht dir bezahlter Urlaub zu, die meisten Arbeitgeber übersehen das gern bei Teilzeitbeschäftigten.

    Dein Urlaubsanspruch wird prozentual auf deinen tatsächlichen Arbeitseinsatz (also Stunden) berechnet.

    ...viel Spaß noch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Daueranstellung begründet immer einen Urlaubsanspruch unabhängig von der Art der Bezahlung.

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