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ALG1 UNERWARTET Abgelehnt,Nun Hartz vier, bin verzweifelt?
Hallo nochmal an euch alle,
ich habe folgende Fragen bezüglich Hartz vier:
Wie ich schon bereits geschrieben habe, habe ich heute per Brief erfahren, dass die arbeitnehmereigenschaft durch Krankenkasse abgelehnt worden sei und ich nehme an, dass ich nächste Woche den Ablehungsbescheid (ALG1) vom Arbeitsamt erhalten werde.
In dem Brief steht, dass ich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für zurückliegende 4 Jahren zurückfordern kann(ungefähr 4000€). Außerdem muss ich auch ALG1 vorschuss wahrscheinlich sofort zurückzahlen.Meine Familie und ich sind echt verzweifelt:-(
Nun muss ich sofort einen Antrag auf ALG2 stellen?Ich(54 Jahre) bin ja jetzt arbeitslose nur meine Frau verdient 500€ netto. und wir haben zwei Kinder (17 und 19Jahre alt) und wohnen zu Miete. Als Vermögen haben wir 4000€ auf der KontoI.Ich nehme an, dass das unter freigrenze liegt?Die Miete beträgt kalt 630€.Was passiert, wenn das als unangemessen bezeichnet wird? Wird ARGE das nicht übernehmen
Was wird durch alle Kontoauszüge von mir und meiner Familienangehörige für die letzten 3 Monaten kontrolliert?
Was passiert mit dem zurückgefordeten AL-Versicherungsbeiträge(das dauer wohl länger, wie ich heute erfahren habe, um das zu erhalten)?wird das dann für ALG2 als vermögen oder Einkommen gerechnet? Wenn als Einkommen gezählt wird, muss ich dann sofort nach dem Erhalt dieses Betrages das ALG2 an ARGE zurückzahlen?Wie soll ich nun ALG1 Vorschusses an Arbeitsamt zurückzahlen?Wir sind momentan echt an unserer finanziellen Grenzen:-(
Ausserdem habe ich noch 20000€ Schulden(Kredit, was ich bis heute pünktlich zurückzahlte)und 5000€ Dispo, bleibt mir bei meiner Situation einen anderen Weg als privatinsolvenz übrig? sind wenigstens die Beträge, die mir zurückgezahlt werden müssen und mir als evtl. Einkommen gezählt werden wenigstens bis zu einer Grenze bei einer evtl. Kontopfändung gesichert?
ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar....
3 Antworten
- ossibraut53Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
ich denke,daß beste ich wirklich ein RA für sozialrecht.du und deine frau dürft beide zusammen 9600 euro besitzen,zur altersabsicherung. mit dem ablehnungsbescheid ALG1 sofort zur ARGE und antrag stellen auf hartz 4..deine gesamte familie und einkommen werden dann zusammengelegt(bedarfsgemeinschaft)
bei den kontoauszügen wird kontrolliert,daß ihr keine hohen summen "umgelegt"habt.
die rückzahlung kann man ratenweise mit dem amt vereinbaren.mit der miete wird man dir das nach überprüfung mitteilen,kann sein,daß ihr einen teil selber tragen müßt.man rechnet für 4 pers.ca.90 m2 ,630 kalt ist ziemlich hoch. und dazu noch die nebenkosten!heizung und strom,das wird schwierig.
achso,sozialleistungen sind nicht pfändbar.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Erhebe erst einmal Einspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse und dann gegen den Bescheid des Arbeitsamtes, damit hier die Frist gewahrt wird. Dann suche Dir sofort einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und bespreche mit diesem die Sache. Erst wenn der Dir sagt, dass da nichts geht, bespreche mit ihm das weitere Vorgehen.
Sei bloà nicht so blauäugig und fresse die Bescheide der öffentlich rechtlichen Institutionen einfach so, denn da sind fast 50% falsch oder ergehen unberechtigt!
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer noch einen Notgroschen hat, der gilt leider nicht als bedürftig. Die 25.000 Euro Schulden könnten ja eigentlich zumindest z.T. getilgt werden, was die kontoführende Bank sicher längst in die Wege geleitet hat... Der Dispo dürfte ja ohnehin hinfällig sein.
Eine Wohnung für 4 Personen sollte nicht gröÃer als 100m2 sein. Die anzuerkennenden Wohnkosten richten sich nach dem Mietspiegel (minus X).
Sozialleistungen sind selbst bei Pfändungen für eine Woche vor Wegnahme geschützt.
Nun stelle man sich bloà vor, man ist in einem Land, wie z.B. der Türkei! Was dann los wäre? Hartz IV hat sich dort noch nicht wirklich durchgesetzt.