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ALG1 abgelehnt,kein Arbeitsnehmereigenschaft vorliegt???, was nun?auch kein ALG2?
Hallo an euch alle ich habe folgendes Problem:
nach endlich langer Diskussion habe ich erreicht, dass endlich nach 2 Monaten bearbeitungszeit ich ein Vorschuss von meinem Arbeitslosengeld bekommen habe(ein Monat Arbeitslosengeld). Das Problem ist, dass bei mir erstmal festgestellt werden muss, ob der Abeitsnehmereigenschaft vorliegt und es dauert sehr lange. Ich habe das Geld unbedingt gebraucht, da ich mich und meine 4 köpfige Familie ernähren musste. Jetzt wurde entschieden, dass bei mir keinen Arbeitsnehmereigenschaft vorliegt(obwohl ich 7 jahre lang alle Beiträge gezahlt habe, dies wurde damals nicht automatisch festgestellt).
Nach dem heutigen Brief vom Arbeitsamt, kann ich für höchstens zurückliegende 4 Jahre die Beiträge zurückforden(soweit ich verstanden habe, ist das auch nicht 100% sicher) und ich soll sofort ALG1 Vorschuss zurückgeben. ist das gerecht?Wie soll ich das Geld zurückgeben, wenn ich in mehr als 2 Monaten, wo die Bearbeitung gedauert hat, wir all unser gespartes ausgeben mussten. Ich bin wirklich schockiert und am Ende.
Steht mir bzw. meiner Familie( meine Ehefrau und 2 Kinder) wenigstens ALG2 zu?Also ich bin ja seit 3 Monaten arbeitslos, meine Frau hat nur einen monatlichen Einkommen von 500€ Netto und natürlich das Kindergeld wird auch überwiesen.und mittlerweile haben wir all unser gespartes aufgebraucht, und wir mittlerweile durch unser Dispo in der Bank leben:-(
wird dann ALG2 wenistens rückwirkend gezahlt?oder ab nächste Woche, wenn ich erst meinen Antrag abgebe?wenn nein, will so ich ALG1 Vorschuss zurückzahlen?
ich wäre sehr dankbar sein für eure Antworten.
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo, ich kann Deine Panik gut verstehen. Anscheinend warst Du in den vergangenen Jahren freiberuflich tätig und hast freiwillig Beiträge zur Sozialversicherung geleistet. Sollte das Arbeitsamt festgestellt haben, dass dies so ist, kannst Du natürlich kein ALG I erhalten. So schnell kann das Arbeitsamt nicht den geforderten Vorschuss zurückverlangen, denn Du bist ja sozusagen mittellos und hilfebedürftig. Vielleicht kannst Du ja später in Raten zurückzahlen, Du solltest Dich von einem guten Anwalt im Bereich Verwaltungsrecht beraten lassen. Mit Euren Familieneinkommen bekommt Ihr ja Beratungshilfe.
Aber Dir steht bestimmt ALG II zu. Dies bekommt man aber erst ab Datum der Antragstellung und meiner Meinung nach wird ALG II nicht rückwirkend gezahlt. Auf dem Arbeitsamt solltest Du immer einen neutralen Zeugen dabeihaben, denn die netten Sachbearbeiter ziehen Bedürftige gern über den Tisch. Da heisst es, vorsichtig sein und nicht alles demütig hinnehmen.
Ein guter Anwalt ist immer besser.
Ich wünsch Dir und Deiner Familie, dass es Euch recht bald wieder besser geht!!
- miezeioLv 6vor 1 Jahrzehnt
also wenn bei dir die Arbeitnehmereigenschaft überprüft wurde dann gehe ich davon aus, dass du entweder bei einem Familienmitglied beschäftigt warst oder Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH warst. Deshalb wäre es wichtig den Sachverhalt besser zu kennen und zu wissen was für eine Begründung in der Ablehnung steht. Lass das bitte von einem Fachmann überprüfen, vielleicht ist die Ablehnung falsch.
So ich habe jetzt mal deine anderen Fragen gelesen, also du warst Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wie ich bereits vermutet habe. Wie hoch war deine Beteiligung ? Wenn die Beteiligung mindestens 50% war, dann ist es richtig dass du nicht Sozialversicherungspflichtig warst ! Aber wer ist dann bitte auf die Idee gekommen Sozialversicherung einfach so zu zahlen ? Du selbst oder wer hat die Lohnabrechung erledigt ? Evtl. solltest du mal überprüfen ob du da jemanden Regresspflichtig machen kannst, weil die Sozialversicherungspflicht grundsätzlich falsch beurteilt wurde und auch kein Antrag auf Ãberprüfung gestellt wurde.
eine weitere Folge ist dass nicht nur die Arbeitslosenversicherung falsch gelaufen ist, sondern auch die Krankenversicherung d.h. aus der Pflichtversicherung wird eventuell eine freiwillige Versicherung und die Krankenkasse fordert Beiträge für die freiwillige Versicherung nach (kann eventuell höher sein als die Pflichtbeiträge) und erstattet auf Antrag eventuell die Pflichtbeiträge (nachdem du die entsprechenden Formulare ausgefüllt hast, nicht von alleine)
aber wenn ich deine Fragen bzgl. Steuerhinterziehung so lese, dann dürfte die Sozialversicherung wohl das kleinste Problem sein, dass du hast, wenn dir das nachgewiesen wird, wanderst du eh ins Gefängis, weil Geld ist lt. deinen Fragen ja angeblich keines da für die Strafen und die Nachzahlungen der Steuern zu zahlen
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der geschilderte Sachverhalt begründet eine Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB2.
- trotzdem!Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise wird Alg II erst ab Antragstellung bezahlt, zudem wird das Einkomen deiner Frau voll angerechnet. Kindergeld natürlich auch.
Es gibt bei der ARGE eine Beschwerdestelle, bei der du Einspruch einlegen dagegen einlegen kannst, daà du den Alg I Vorschuss zurück zahlen musst.
Aber sprich am besten vorher mit deinem Sachbearbeiter, vielleicht hast du Glück und hast einen, der dich gut berät. Ansonsten nimm alle Broschüren mit, die du bekommen kannst und lies dir alles genau durch. Es gibt viele Sachen, die einem nämlich nicht gesagt werden, z.B. das man überhaupt Einspruch erheben kann.
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- palmenhexeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Eine Arbeitnehmereigenschaft liegt immer dann vor, wenn Du einen sozial versicherungspflichtigen Arbeitsplatz hattest, und das mindestens in den letzten 12 Monaten. Das heiÃt, Dein Arbeitgeber hat sowohl Steuern, Sozialabgaben und Arbeitslosenversicherung und Krankenkasse für Dich bezahlt. Das nachzuweisen ist eigentlich einfach, denn Du kannst die Nachweise bei Deinem Arbeitgeber anfordern.
Solltest Du aber ohne Steuerkarte gearbeitet haben, dann sieht es düster für Dich aus.
Dann hast Du weder auf ALG1 noch auf ALG2 einen Anspruch.
PS: Dann solltest Du schleunigst zum Sozialamt gehen!!!!!