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Anonym
Anonym fragte in SozialwissenschaftSonstiges - Sozialwissenschaft · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein Priester trotz Schweigepflicht zur Polizei gehen, wenn ihm...?

jemand -um sein Gewissen zu erleichtern- beichtet, dass er getötet hat...?

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Ball @,

    nein, nur wenn er beichtet, daß er töten will (Zukunft), darf der Priester das Beichtgeheimnis brechen.

    @damia198...: Lies Dir mal $203 StGB durch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Priester ist an seine Schweigepflicht gebunden. Er wird versuchen, den Sünder zu einem Geständnis zu überreden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Priester ist nur aus religiösen Gründen an seine Schweigepflicht gebunden, nicht aber aus gesetzlichen. Niemand kann ihn zwingen, eine Straftat aufzudecken, die ihm ein Mensch gebeichet hat, aber es kann ihm auch niemand verbieten. Das muss er persönlich mit sich selber ausmachen.

  • shelly
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ein priester unterliegt keiner gesetzlichen schweigepflicht.er kann zur polizei gehen,verliert dann aber sein priesteramt und wird aus der kirche "verbannt"

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, ein Priester darf nichts weitererzählen....auch keinen Mord.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein,das wäre gegen die Schweigepflicht.

  • Nein glaube nicht, es heißt ja Schweigepflicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er darf nicht zur Polizei gehen (wenn er dies will). Damit

    kann er die anderen Priester ohne Probleme vor einer Bestrafung bewahren.

  • Nina
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar - in der Vergangenheit wurde die Schweigepflicht schon mehrfach durch Priester missbraucht!

    Auch andere "Sachen" wurden missbraucht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Beichtgeheimnis gehört zu den wichtigsten Berufspflichten eines Priesters und gilt nach dem Kirchenrecht (can. 983 § 1 CIC) unbedingt. Bei einem Bruch des Beichtgeheimnisses muss der Priester nicht nur aus dem Amt entlassen, sondern auch exkommuniziert werden.

    Es handelt sich dabei allerdings nur um eine sozusagen "vereinsinterne" Angelegenheit der Kirche. Die Strafvorschrift des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) gilt nur für Personen, denen von staatlicher Seite ein Amt übertragen wurde (siehe die Aufzählung in der Vorschrift). Priester gehören nicht dazu (Ausnahme: Tätigkeit in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle).

    Die genaue Regelung der Beichte und damit auch des Umfangs des Beichtgeheimnisses ist eine innerkirchliche Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einmischt. Daher ist eine Verletzung des Beichtgeheimnisses nach dem staatlichen Recht nicht strafbar, sondern "nur" nach Kirchenrecht.

    Da das Kirchenmitglied sich nur dann dem Priester in der Beichte anvertraut, wenn er auch sicher sein kann, dass das Beichtgeheimnis gewahrt wird, respektiert der Staat das Beichtgeheimnis. Wer ein schweres Verbrechen vorbereitet, würde das ja nie beichten, wenn er damit rechnen müsste, dass der Priester dann die Polizei einschaltet. Eventuell kann ihm der Priester sein Vorhaben aber ausreden. Alleine wegen dieser Möglichkeit ist der Priester daher nie durch das staatliche Recht verpflichtet, ein geplantes Verbrechen anzuzeigen, selbst dann nicht, wenn es ihm nicht gelingt, den Beichtenden von der Tat abzubringen. Dies steht auch so in § 139 Abs. 2 StGB.

    Im Reichskonkordat mit der katholischen Kirche hat Deutschland zugesichert, dass es das unverbrüchliche Beichtgeheimnis respektiert: Art. 9 "Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen."

    Der Priester darf also NIE das gegenüber der Polizei offenbaren, was ihm in der Beichte berichtet wurde, weder nach einer Tat noch auch vor einer Tat, wobei es völlig egal ist, um was für eine Tat es sich handelt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, wenn die Tat bereits geschehen ist, auf keinen Fall.

    Wenn er allerdings von einem geplanten Mord hört und er könnte ihn verhindern, wird das Gesetz sich nicht um die Schweigepflicht kümmern.

    In dem Fall macht der Priester sich zum Mittäter, wenn er nicht zumindest einen Tipp weiterreicht, um das Verbrechen zu verhindern.

    Eine echte Zwickmühle ist das.

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