Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Darf ein Priester trotz Schweigepflicht zur Polizei gehen, wenn ihm...?
jemand -um sein Gewissen zu erleichtern- beichtet, dass er getötet hat...?
12 Antworten
- rio-blancoLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo Ball @,
nein, nur wenn er beichtet, daß er töten will (Zukunft), darf der Priester das Beichtgeheimnis brechen.
@damia198...: Lies Dir mal $203 StGB durch
- Andreas KarlLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ein Priester ist an seine Schweigepflicht gebunden. Er wird versuchen, den Sünder zu einem Geständnis zu überreden.
- vor 1 Jahrzehnt
Ein Priester ist nur aus religiösen Gründen an seine Schweigepflicht gebunden, nicht aber aus gesetzlichen. Niemand kann ihn zwingen, eine Straftat aufzudecken, die ihm ein Mensch gebeichet hat, aber es kann ihm auch niemand verbieten. Das muss er persönlich mit sich selber ausmachen.
- shellyLv 4vor 1 Jahrzehnt
ein priester unterliegt keiner gesetzlichen schweigepflicht.er kann zur polizei gehen,verliert dann aber sein priesteramt und wird aus der kirche "verbannt"
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nein,das wäre gegen die Schweigepflicht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er darf nicht zur Polizei gehen (wenn er dies will). Damit
kann er die anderen Priester ohne Probleme vor einer Bestrafung bewahren.
- NinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Klar - in der Vergangenheit wurde die Schweigepflicht schon mehrfach durch Priester missbraucht!
Auch andere "Sachen" wurden missbraucht.
- LeoXXXXLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das Beichtgeheimnis gehört zu den wichtigsten Berufspflichten eines Priesters und gilt nach dem Kirchenrecht (can. 983 § 1 CIC) unbedingt. Bei einem Bruch des Beichtgeheimnisses muss der Priester nicht nur aus dem Amt entlassen, sondern auch exkommuniziert werden.
Es handelt sich dabei allerdings nur um eine sozusagen "vereinsinterne" Angelegenheit der Kirche. Die Strafvorschrift des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) gilt nur für Personen, denen von staatlicher Seite ein Amt übertragen wurde (siehe die Aufzählung in der Vorschrift). Priester gehören nicht dazu (Ausnahme: Tätigkeit in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle).
Die genaue Regelung der Beichte und damit auch des Umfangs des Beichtgeheimnisses ist eine innerkirchliche Angelegenheit, in die sich der Staat nicht einmischt. Daher ist eine Verletzung des Beichtgeheimnisses nach dem staatlichen Recht nicht strafbar, sondern "nur" nach Kirchenrecht.
Da das Kirchenmitglied sich nur dann dem Priester in der Beichte anvertraut, wenn er auch sicher sein kann, dass das Beichtgeheimnis gewahrt wird, respektiert der Staat das Beichtgeheimnis. Wer ein schweres Verbrechen vorbereitet, würde das ja nie beichten, wenn er damit rechnen müsste, dass der Priester dann die Polizei einschaltet. Eventuell kann ihm der Priester sein Vorhaben aber ausreden. Alleine wegen dieser Möglichkeit ist der Priester daher nie durch das staatliche Recht verpflichtet, ein geplantes Verbrechen anzuzeigen, selbst dann nicht, wenn es ihm nicht gelingt, den Beichtenden von der Tat abzubringen. Dies steht auch so in § 139 Abs. 2 StGB.
Im Reichskonkordat mit der katholischen Kirche hat Deutschland zugesichert, dass es das unverbrüchliche Beichtgeheimnis respektiert: Art. 9 "Geistliche können von Gerichtsbehörden und anderen Behörden nicht um Auskünfte über Tatsachen angehalten werden, die ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut worden sind und deshalb unter die Pflicht der seelsorgerlichen Verschwiegenheit fallen."
Der Priester darf also NIE das gegenüber der Polizei offenbaren, was ihm in der Beichte berichtet wurde, weder nach einer Tat noch auch vor einer Tat, wobei es völlig egal ist, um was für eine Tat es sich handelt.
- Maeve DragonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, wenn die Tat bereits geschehen ist, auf keinen Fall.
Wenn er allerdings von einem geplanten Mord hört und er könnte ihn verhindern, wird das Gesetz sich nicht um die Schweigepflicht kümmern.
In dem Fall macht der Priester sich zum Mittäter, wenn er nicht zumindest einen Tipp weiterreicht, um das Verbrechen zu verhindern.
Eine echte Zwickmühle ist das.