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Mit welcher Berechtigung sagt ein Richter:"Im Namen des Volkes..."?

Mit vielen Urteilen kann man sich schlecht identifizieren!

Update:

Wäre es nicht gerechter,wenn man Urteile abstimmt?

Update 2:

Es sind sehr gute Antworten dabei - ich kann mich nicht entscheiden!

Entscheidet IHR!

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Richter unterliegt nur den geltenden Gesetzen und seinem Gewissen....

    Somit beruht das Urteil auf bestehendes Gesetz und das hat seine Berechtigung in einer Demokratie durch die Stimmabgabe bei den Wahlen.

    Ein Freies Volk wählt seine Gesetze selber...

    "Demokratie ist eine sche*i*ss Staatsform aber es gibt wohl im Moment nichts besseres auf der Welt".

    Das Leggermäulchen hats probiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Recht hat nicht immer was mit Gesetzen zu tun. Da aber angeblich "alle Macht vom Volke aus" geht, ist diese Anmaßung gang und gäbe... nicht aber die Gesetze sind maßgebend sondern die Gesetzeslücken und die Auslegungen der ausführenden Juristen.

    Einer, der eine Warensendung von 19 Euro "vergessen hat zu bezahlen", weil er die Ware (ohne Beleg) zurückgesandt hat, der erhält 60 Tage (Ersatz)Haft. Einer, der Milliarden veruntreut und ganz nebenbei noch Millionen Steuern unterschlagen hat, der erhält eine "Geldstrafe" womöglich noch auf Bewährung...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Formel Im Namen des Volkes ist Ausdruck dafür, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Historisch leitet sich die Eingangsformel davon ab, dass früher Urteile „im Namen des Königs“ oder des jeweiligen Monarchen ergingen, da nach früherem, im Absolutismus verwurzelten, Verständnis alle Staatsgewalt vom Monarchen ausging, der in der Rechtsprechung durch Richter nur vertreten wurde. Mit Einführung der Demokratie war dies überholt, sodass die Formel entsprechend angepasst werden musste. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg ergingen die Urteile der deutschen Gerichte „im Namen des Rechts“.

    Die Urteile des Reichsgerichts und des Reichsarbeitsgerichts im Deutschen Kaiserreich bzw. der Weimarer Republik ergingen „im Namen des Reichs“, in der Zeit des Nationalsozialismus „im Namen des deutschen Volkes“. Letztere Formel wird heute noch für Urteile des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen gebraucht

    Quelle(n): Ferdinand O. Kopp und Wolf-Rüdiger Schenke: Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Auflage 1998, § 117 Randziffer 7
  • vor 1 Jahrzehnt

    weil das sein auftrag vom staat ist

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie viele andere auch, bin ich Schöffe an einem Landgericht. Wir Schöffen sind "ein Teil des Volkes" und nur "Laienrichter".

    Dennoch können Schöffen gegen den Willen des Richters ein Urteil abmildern oder verschärfen (der das mögliche Strafmaß aber vorgibt), denn es ist immer eine bestimmte Mehrheit notwendig.

    Vielleicht hat das auch das damit zu tun?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Richteramt wird dem Richter "im Namen des Volkes" zugebilligt und so spricht er auch seine Urteile "im Namen des Volkes"!

  • HEIMAT
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein richter wird von der regierung beauftragt recht zu sprechen,und die regierung wird vom volk gewählt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da er der gesetzliche Vertreter in Sachen Rechtsprechung ist, urteilt er im Namen des Volkes, also in unser Namen.

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