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ALG1 Antrag bearbeitung dauert sehr lange, was kann man jetzt tun?
Ist die Bearbeitungszeit über 4 Monate für ALG1 Antrag gerechtfertigt oder eindeutig zu lange?
und was passiert, wenn seine Familie nicht mehr ernähren kann, da kein Arbeitslosengeld da ist und keine Arbeit gefunden wird.
ARGE braucht für Hartz vier (ALG2) unbedingt der Ablehungsbescheid des ALG1 und der ist ja nocht nicht da.
Was kann man jetzt tun?
9 Antworten
- SandkornLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du alle geforderten Unterlagen eingereicht hast und du hast immer noch keinen Bescheid hast und schon öfters gemahnt hast, dann wende dich an den nächsten Vorgesetzten. Das machst du am besten schriftlich da hast du was in der Hand. Bitte um unverzügliche Bearbeitung. Setze einen Termin von höchstens 10 Tagen.
Du hast sehr viel Geduld bewiesen. Aber jetzt ist Schluß mit Lustig, sonst machen die mit dir was sie wollen. Du hast ein Recht auf Zahlung und die haben die Pflicht dir das dir Zustehende auszuzahlen. Scheue dich nicht, dich zu beschweren. Wenn sich 4 Mio Arbeitslose geschlossen gegen solche Willkür wehren - wir haben so viel Macht und nutzen sie nicht, weil wir isoliert sind in unserer Umwelt..... Es sind auch immer die selben Sachbearbeiter, die solche Scherereien machen.
Und zum Schluß schreibst du: Sollte mir bis zu diesem Termin ihr Bescheid nicht vorliegen ( evtl.: ..und das mir zustehende Geld ), werde ich diese Angelegenheit meinem Anwalt übergeben.
@aninabauer: Ein bissen sehr weltfremd bist du! Man merkt, daß du in einem Teil Deutschlands wohnst, wo es wenige Arbeitslose gibt, oder du sitzt schön bequem und zu lange auf deinem Arbeitsplatz, so daß du wenig bis gar keine Ahnung hast wie es anderswo zu geht!
Oder vielleicht ist es dein reicher Vater oder Ehemann der für dich die Funktion eines finanziellen weichen Polsters hat.
@Tamara - grundsätzlich hast du mit dem Sozialamt recht - aber die rühren keine Finger bis sie nicht die geforderten Unterlagen haben. Das ist ein Teufelskreis. - Und wenn du dann noch an Sachbearbeiter der schlimmsten Sorte gerätst... Ich kann auch ein Lied davon singen!
Quelle(n): Hab ich mal so gemacht, als ich in der gleichen Zwickmühle war. - Da ging plötzlich alles ganz schnell! Wichtig ist, daß alle angeforderten Unterlagen dem AA vorliegen. Ganz wichtig: Du mußt Fristen setzen. Nicht 'unverzüglich' oder 'umgehend' oder so. Vergiß nicht, daß du Rechte hast. Du bist kein Bittsteller. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Geh nochmal hin und verlange Vorschuß, dann geht es meist
ganz schnell, der Vorschuß steht dir auch zu.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Bearbeitungszeit von 4 Monaten ist zu lange, sofern wirklich alle Unterlagen eingereicht wurden.
Schriftlich (am besten per Einwurfeinschreiben) auf den Zustand hinweisen und das du dringend auf eine Entscheidung angewiesen bist. Dann Frist (z. B. 10 Tage) setzen und mit eine Untätigkeitsklage drohen, sofern sie innerhalb dieser Frist nicht deinen Antrag verbescheiden.
Zur ARGE gehen und die ganze Situation erklären und um einen kleinen Vorschuss bitten. Viel wird es nicht sein, aber zumindest das Miete usw. gezahlt werden kann.
- Rock'n'RollHeartLv 5vor 1 Jahrzehnt
4 Monate Bearbeitungszeit sind nicht gerechtfertigt. Die sind auch nicht zu lange. 4 Monate Bearbeitungszeit sind eine bodenlose Frechheit! Das ALG I ist KEIN GESCHENK! Es ist eine Versicherungsleistung, die Du als Beitragszahler im Voraus bezahlt hast!
Geh mit Deinen Unterlagen nochmal zur ArGe und beantrage dort kein ALG II (dafür brauchen die wirklich den Ablehnungsbescheid) sondern einen Überbrückungskredit. Der ist übrigens zinslos und wird nachher mit Deinem ALG I verrechnet.
Und keine Panik. Falls Dein Anspruch auf ALG I anerkannt wird, erhältst Du das Geld rückwirkend zum ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit bzw. zum Tag Deiner Antragstellung. Falls nicht, erhältst Du rückwirkend zu diesem Tag ALG II. Diesen Kredit kannst Du also mit der Nachzahlung, die dann kommt, abdecken.
Solltest Du weiter auf Granit beißen... wie heißt eigentlich Deine regionale Tageszeitung?
Gruß aus Braunschweich
Johannes
@DARKI: Aber mit der Untätigkeitsklage muß er ja noch zwei Monate warten? Und wie lange dauert es dann noch, bis vom Sozialgericht ein Urteil kommt? Ich glaube mal, "die Luft brennt" jetzt schon. Wir brauchen was, das wirklich schnell geht.
@aminabauer: ALG I ist eine Versicherungsleistung, für die der Fragesteller selbst gezahlt hat. Er lebt nicht von DEINEM GELD. Er lebt von SEINEN VERSICHERUNGSBEITRÄGEN.
ein "Daumen runter" für Deine bescheuerte Antwort ist von mir.
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- TamaraLv 5vor 1 Jahrzehnt
Das Sozialamt ist dazu gesetzlich verpflichtet, Dir Hilfe zum Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen. Gehe dorthin, schildere den Fall, nehme Deine Unterlagen mit und Du wirst ein vorübergehendes Darlehen erhalten.
Vorgesetzte anzudrohnen ist nicht so der richtige Weg. Tat ich vor Jahren auch einmal und nach 5 Monaten! wurde mir von der Sachbearbeiterin ganz frech ins Gesicht gesagt, dass sie auf Grund meiner Beschwerde bei ihrem Vorgesetzen, meine Akte unter den Stapel getan hätte - mit Absicht!
Also, Sozialamt ist für Dich zuständig.
Quelle(n): Erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Droh dem Sachbearbeiter mit einer Untätigkeitsklage und verlange den Amtsleiter der kann dampf machen,lass dich nicht kleinreden und verlange dein Recht.
Hilfe per Scheck oder in bar (Vorschuss nach § 42 SGB I) verlangen.
Grüße,
Die Untätigkeitsklage kommt im Sozialrecht in zwei Fällen zum Einsatz:
1. wenn die Behörde über Antrag auf Vonahme eines Verwaltungsaktes nicht innerhalb von 6 Monaten entscheidet. Anträge auf Vornahme eines Verwaltungsaktes sind z.B. Anträge auf Leistungen wie Alg 1, Alg 2, Renten etc., da all diesen Leistungen ein Leistungsbescheid bzw. Bewilligungsbescheid voraus geht; jeder Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheid ist ein Verwaltungsakt.
2. wenn die Behörde über einen Widerspruch nicht in angemessener Frist, d.h. innerhalb von 3 Monaten entschieden hat.
Allerdings kann die Behörde einen zureichenden Grund für die lange Bearbeitungszeit geltend machen. Dann setzt das Sozialgericht das Verfahren bis zum Ablauf einer Bestimmten Frist aus. Zureichende Gründe sind nicht schon Personalmangel oder die fehlende Begründung eines Widerspruchs.
@ annibauer als Studentin kostes du den Steuerzahler unsummen ,du doofe Nuß
Quelle(n): deine Profile ! - staebchenLv 6vor 1 Jahrzehnt
4 Monate empfinde ich schon sehr als Frechheit
Daher würde ich am Montag dort vorsprechen,unnichtct erst bei dem Bearbeiter sondern gleich bei dem Vorgesetzten und dann bitte gleich um eine Barauszahlung,denn du ha´st ja auch Ausgaben,wie Miete,Strom u.ä.
Und an die Userin,die dir hier rät,das du einen Job annehmen sollst!!!!
Ganz schlau,bei über 4 Millionen Arbeitslosen.
Alles Gute für dich und viel Erfolg
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke mal die ist wesentlich zulang. geh am Montag mal zum gericht nimm die papiere mit und lass dir eine Rechtsberatung geben. Die kostet nichts oder sehr wenig. Gruss
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du nicht körperlich eingeschränkt / krank...etc sein solltest:
Nicht vor dem PC sitzen und im Internet surfen, sondern Zeitung kaufen, nach Stellenanzeigen schauen, sich persönlich bei Unternehmen nach freien Stellen erkundigen, Bewerbungen schreiben..!!!
Quelle(n): Ach, und nur weil unser Land viele Arbeitslose hat, braucht man sich garnicht mehr bemühen?? Dann können wir ja alle gleich Geld vom Staat beziehen, bekommt ja eh niemand nen Job, oder wie? Faule Leute gibts, der Wahnsinn! Tolle Einstellung die ihr eueren Kindern vorlebt!!! Wohl lauter Sozialhilfeempfänger hier...naja, ihr habt ja Zeit! Nein, sorry "Sandkorn" ich habe weder reiche Eltern noch einen reichen Lebenspartner, sondern jahrelang studiert (OHNE finanzielle Unterstützung des Staats/meiner Eltern!!!) und verdiene jetzt dementsprechend. Ganz einfach. Klar verstehe ich, dass es für viele schwer ist heutzutage ne Arbeit zu finden, aber das ewige Gejammere und Beschweren hängt mir zum Hals raus! IHR LEBT VON MEINEN STEUERN UND MEINEM HARTVERDIENTEN GELD! so schauts nämlich aus.