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weniger geld bei der einkommenssteuererklärung?
ich hab den bescheid des finanzamtes bekommen das ich für das letzte jahr 2008 17 euro rausbekomme.
ich bin seit februar arbeitslos habe aber das jahr 2008 komplett durchgearbeitet , ich hatte nen relativ langen weg zur arbeit (ca. 50 km einfach) und dachte eigentlich da bekomm ich gut wieder was raus von der pendlerpauschale , aber nix . liegt das daran das ich jetzt arbeitslos bin ?
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du den Bescheid jetzt erst bekommen hast, dann ist die volle Entfernungspauschale vom Finanzamt auf jeden Fall schon berücksichtigt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass du in deinem Fall entweder im Jahr 2008 die Steuerklasse III hattest, oder dir Anfang 2008 einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen hast lassen. In beiden Fällen wird dir vom Arbeitgeber bereits während des Jahres extremst wenig Lohnsteuer einbehalten und so kann es am Jahresende zu so einer knappen Erstattung kommen. Die Arbeitslosigkeit ab 2009 hat nichts damit zu tun, weil in der Steuererklärung 2008 nur die Einkünfte aus 2008 herangezogen werden.
Antwortgeber #1: Ohne Sinn und ohne Versand Einspruch einlegen, den Leuten beim Finanzamt eine Menge Arbeit machen (und das macht so ein extremst unpräziser Einspruch) nur weil man "vom Gefühl her" zu wenig rausbekomen hat?!? Wie wärs mit einem klärenden Anruf? Der Finanzbeamte sieht es auf einen Blick wo es gelegen hat! Da braucht es keinen 300€ teueren Steuerberater.
- vor 1 Jahrzehnt
...also, 50 km x ,3 x 230 Tage sind 3.450 Euro WK allein aus dieser Position.
Selbst beim Eingangssteuersatz von 15% (im Jahr 2008) ergäbe dies eine Erstattung von 545 Euro. Also entweder hast du sehr wenig verdient, so dass du faktisch keine Steuern gezahlt hast, oder du hattest einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, oder du hast die Fahrten fehlerhaft angegeben. Oder das FA hat was falsch gemacht.
Oder du hattest noch andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug.
Oder oder oder.
Meine Glaskugel ist leider zur Reparatur.
- Sandra ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Nimm Deinen Steuerbescheid zur HAnd und schau ihn Dir genau an.
Häufig steht in den Erläuterungen, was das Finanzamt so alles nicht anerkannt hat.
Dann sieh Dir die Berechnung an. Auf dem Bescheid wird genau vorgerechnet, welche Einnahmen zu Grunde gelegt wurden und welche Ausgaben abgezogen wurden.
Falls Du da Abweichungen aus Deiner Erklärung erkennen kannst, kannst Du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch einlegen, den Du begründen musst.
In jedem Fall empfehle ich Dir einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen, mit BEscheid und Erklärungskopie, die können Dir ganz schnell sagen, ob ein Einspruch nötig ist oder nicht und dabei helfen sie auch.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Pendlerpauschale gehört zu den Werbungskosten. Sie wird normalerweise im Steuerbescheid offen angegeben. Am besten dort nachsehen und ggfls. beim Finanzamt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch könnte sich lohnen, denn sehr viele Steuerbescheide sind heute fehlerhaft.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hat damit nichts zu tun. Frage beim Finanzamt nach und gebe einen Widerspruch zu protokoll.