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Bafög und Arbeitslosengeld2(Hartz vier) meiner Eltern....bitte helfen...?
ich(24 Jahre alt) bekomme "normale" Bafög und wohne bzw. studiere in Aachen. Aus diesem Grund bin ich auch in Aachen als Erstwohnsitz angemeldet.jetzt müssen leider meiner Eltern(wohnen in Wuppertal) Hartz vier beantragen.Meine Frage ist , ob ich auch zu Ihrer Bedarfgemeinschaft angehöre?Wird dann mein Bafög und mein Einkommen bei deren Hartz vier berücksichtigt?Ich habe richtig Angst, wenn ja muss ich ja doch mein Studium in Aachen abbrechensad smiley.
Zweite Frage:müssen dann auch meine Eltern in ihrem Hartz vier Antrag mein Kindergeld als Einkommen angeben?oder gehört das Kindergeld doch mir und wird nicht als Einkommen für sie angerechnet?
Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfen.
Vielen Dank
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Unter folgenden Link findest du alle Antworten auf deine Frage, wenn nicht sind die Moderatoren im entsprechenden Forum immer sehr hilfsbereit:
LG brian
Quelle(n): http://www.studis-online.de/ - frank mLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich hoffe doch, daà die Arbeitslosigkeit deiner Eltern keinerlei Auswirkungen auf dein Studium haben wird!
Alles andere wäre ein Verstoss gegen die deutsche Verfassung!
- vor 1 Jahrzehnt
hm. wenn ich deine erste frage richtig verstehe, machst du dir sorgen, dass du dein bafög für den unterhalt deiner eltern verwenden musst?
das ist nicht der fall... im gegenteil. das niedrige einkommen deiner eltern müsste dir zum bafög-höchstsatz verhelfen.
2:
"Das Kindergeld für volljährige Kinder wird nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, wenn das Kindergeld an das Kind weitergeleitet wird. AuÃerdem darf das Kind nicht im Haushalt des Arbeitslosengeld-II-Empfängers leben. Mit der Neuregelung, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft trat, setzt die Regierung Empfehlungen des Hartz-IV-Ombudsrates um. Der Bundesrat musste der Verordnung nicht zustimmen. Auch Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen anrechnungsfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 100 Euro monatlich betragen."
steht in der Quelle, so ziemlich in der mitte.
Quelle(n): http://www.lpb-bw.de/aktuell/hartz_iv.php - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du lebst nicht bei deinen Eltern bzw. bist dort nicht mit Erstwohnsitz gemeldet? Bist du nur immer zu Besuch bei deinen Eltern? Dann gehörst du nicht zur Bedarfsgemeinschaft. wegen dem Kindergeld ist es so, dass es drauf ankommt wer das Geld bekommt. Wenn deine Eltern das Kindergeld überwiesen bekommen, müssen sie es auch angeben. Darum geh mit deinen Eltern zur Kindergeldstelle und beantragt, dass das Kindergeld direkt an dich überwiesen wird.
Und selbst wenn du zur Bedarfsgemeinschaft gehören würdest, dürftest du deinen Bedarf erst einmal selber decken und dieser beträgt 323 € zzgl. dein Anteil Miete zzgl. dein Anteil Heizkosten. Nur wenn dein anzurechnendes Einkommen über diesem Bedarf liegt, wird der darüberliegende Teil angerechnet.