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Mitgliedschaft in der IHK kostenlos?

Hallo Freunde

Ich bin seit 3 Monaten selbständig und somit auch Mitglied der IHK (nicht freiwillig). Ist der Verein, die Mitgliedschaft in der IHK kostenlos?

Gruß Roland

5 Antworten

Bewertung
  • Kai
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt auf den Gewinn an, bis 5200€ p.a. bist du beitragsbefreit.

    http://www.ihk-oldenburg.de/index_2256.php?navpoin...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hmmm ... mal geprüft, ob du überhaupt Mitglied sein musst? Nicht jede Selbstständigkeit ist IHK-Pflichtig, es kann auch bei der HWK sein ... wenn es ein handwerklicher Betrieb ist.

    Was hier ne absolute Falschmeldung ist, ist dass eine GbR bei der IHK sein muss! Eine GbR ist kammerfrei (keine Kammerpflicht), muss also weder bei der HWK noch bei der IHK Mitglied sein, noch muss sie in das Handelsregister eingetragen werden ... das ist ja das besondere an der Rechtsform der Gesselschaft!

    Kostenlos ist der "Verein" nicht, ist vom Umsatz abhängig meist bekommt man Freibeträge oder zeitlich begrenzte Befreiungen ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich wie von Bundesland zu Bumdesland ..

    Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber (GbR) und Freiberufler
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz sicher NICHT! Die Rechnung kommt schon noch und die ist mit Sicherheit GESALZEN!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    das gleiche problem hatte ich zu anfang auch.

    bei gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) hatte mich die Handelskammer kurz nach der gewerbeanmeldung beim stadtamt aufgenommen und gemeint ich sollte doch die beiträge zahlen

    die höhe der beitragspflicht richtet sich nach den gewinn

    da die beiträge aber nur bei einem gewinn ab 5.200 euro erhoben werden ( steht im kleingedrucken ) wirst du auch nicht zahlen müssen.

    schau noch mal nach und teile der IHK dies mit, sonst bekommst du die rechnungen, weil sie dich einfach pauschal berechnen werden

    .

    Quelle(n): ☼
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kommt auf Deine IHK an. In der Gründungsphase meist noch kostenlos, wird bei der IHK Stuttgart der Mindestbeitrag von 120€/Jahr fällig... Und bei höheren Gewinnen dann anteilig mehr.... Aber die Berufsgenossenschaft wird sich auch noch melden. Du mußt dort jedes Jahr Meldung machen,egal,ob Du Leute beschäftigst oder nicht. Hast Du nur 1 Mitarbeiter, geht das Zahlen los...Hast Du keine,mußt Du eine Negativmeldung machen.. Egal ob Aushilfe oder fest:Bewahre alle Unterlagen gut auf, da nach Lohnsumme abgerechnet wird. Und die Zahlen müssen mit denen zu den Sozialträgern(Krankenkasse etc.) übereinstimmen.

    Fazit: Nicht Wissen kann Dich in Teufels Küche bringen, lieber notfalls z.B. IHK Lehrgänge besuchen für Selbstständige. Das erleichtert den Job....;-))

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