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Muss mein bester Freund ins Gefängnis?
Hallo erst einmal.
Ich mache mir die ganze Zeit Sorgen um meinen besten Freund.
Bitte lest es und sagt mir eure Meinung. Danke schon einmal im Voraus.
Mein bester Freund ist angeklagt worden weil er bei ebay, ich glaube 4 Dinge versteigert hat. Wert ca. 1200 Euro. Dies tat er weil er dringend Geld brauchte. Also er ist mit seinem damaligen Freund in eine fremde Stadt gezogen. Dort lebte die Familie seines Freundes. Nachdem er sein Geld dort investiert hatte, schmiss sein damaliger Freund ihn einfach raus. Er hatte 2 Wochen Zeit sich ne neue Wohnung zu suchen. Deswegen tat er dies. Um nicht direkt auf der Strasse zu landen.
Er weis das das falsch war. Er hat auch ein Geständnis abgelegt. Nun steht der Prozess bevor. (Mein bester Freund ist wegen Betrug vorbestraft. 1mal hat er 120 Sozialstunden bekommen. Und 2007 wurde er zu 60 Tagessätzen verurteil.)
Ich weis das sieht nicht gut aus, aber seit er nun in Therapie ist hat er sich geändert.
Er will den Schaden auch wieder gut machen.
Dazu kommt das er vor ca. 6 Wochen erfahren hat das er HIV positiv ist. Und naja so wie es aussieht hat er auch noch Krebs. Mir ist bewusst, dass dieses nichts mit der Straftat zu tun hat. Soll nur sagen das er sich geändert hat.
Die Tat war reine Verzweiflung.
Muss er jetzt ins Gefängnis?
Er ist 28.
Er hat die Artikel nicht versand. Zwei dieser Artikel hat er nie besessen.
14 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Könnte passieren, doch nicht zwingend. Gefängnisstrafe ja doch zu Bewährung ausgesetzt.
"TM"
- idril_arienLv 7vor 1 Jahrzehnt
Von einer Notlagen kann man wohl nicht sprechen, wenn er Dinge versteigert, die er nicht hat. Zumal der Rauswurf erst danach stattfand. Er also schon vorher die Absicht eines Betruges hatte. Für was er das Geld letztendlich verwendet hat, ist dabei unerheblich. Im übrigen hätte er sich auch an die Behörden wenden können, um eine Wohnung zu bekommen. Ohne Geld gibts bei der ARGE sogar Möbelbezugsscheine.
Dann hat er bereits zwei ähnliche Vorstrafen innerhalb der letzten Jahre und nicht daraus gelernt. HIV und Krebs sind keine Gründe, von einer Haftstrafe abzusehen. Da unsere Gefängnisse überfüllt sind, wird er wohl nur einen Teil absitzen müssen, der Rest geht auf Bewährung.
Nach der Geschichte frag ich mich nur, ob er etwas daraus gelernt hat. Leute wie er verderben einem jeglichen Spaà an ebay denn man weià nie, ob wieder so einer wie dein Freund der Verkäufer ist und man einen Haufen Geld in den Sand setzt. Persönlich hoffe ich, die Strafe wird nicht zu milde ausfallen. Aber das steht auf einem anderen Blatt.
- vor 1 Jahrzehnt
er ist zwar durch die 120 sozialstunden und durch die 60 tagessätze vorbestraft das hei0t aber nicht das er ins Gefängnis muss da er ja keine Bewährung hatte zu der zeit kann es sein das er noch einmal mit einen blauen auge davon kommt und wenn er wirklich Krebs hat ist er haft unfähig weil es erst behandelt werden muss also hat er gute aussicht auf eine Bewährungs strafe
- vor 1 Jahrzehnt
Also, wenn ich mir das so durchlese komme ich zu folgendem.
Er ist ein mehrfachtäter.
Er hat versucht bei ebay dinge zu verhoekern, die aller wahrscheinlichkeit nicht sein eigentum sind.
HIV + und angeblich krebs, lebt aber trotzdem noch.
Ich wuerde mal sagen, dass er zur abschreckung ruhig mal ein paar naechte im gefaengnis verbringen sollte, ist dort ja fast wie im hotel mama.
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- Sledge HammerLv 4vor 1 Jahrzehnt
Mehrfach vorbestraft. Seit er Jugendlicher ist begeht er Straftaten, also über einen längeren Zeitraum.
"Er tat es aus Verzweiflung" Er hat ständig Probleme und projiziert sie auf andere, soll heiÃen, dass er immer Andere für seine Taten verantwortlich machen wird.
Er gehört ruhig für eine Zeit ins Gefängnis - dann braucht er sich auch keine Gedanken über seine Wohnung zu machen.
Es ist ja auch so, dass du nur die Taten angegeben hast, bei denen er erwischt wurde. Bei so viel krimineller Energie liegt die Dunkelziffer bestimmt weitaus höher.
"Er ist HIV positiv und hat Krebs! Soll heiÃen - er hat sich geändert!
Seine Lebenssituation hat sich geändert, aber das beweist doch nicht, dass sich seine Einstellung geändert hat
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Unwahrscheinlich, das dürfte auf eine Bewährungsstrafe hinaus laufen.
- arminLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wie alt ist dein Freund? Nach Erwachsenem-Strafrecht kann er durchaus ins Gefaengnis kommen, Waere auch richtig so, glaube aber nicht daran!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde sagen, er kann keine mildernden Umstände wegen seiner Krankheiten erwarten, aber vielleicht mildernde Umstände, da er im "Affekt" gehandelt hat, in einer Notlage, wenn ihm das der Richter so abnimmt, dann dürfte er, ich schätze, mit 3 Monaten Bewährungsstrafe rechnen müsste. Kapitalverbrechen werden nicht grad schwach behandelt, aber die Situation, besonders da er gestanden hat, dürfte die Strafe so schwach abfallen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich glaube das er in diesen Falle noch mal mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Auch Richter sind Menschen.
Mfg
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Waere moeglich das er noch eine Bewaehrungsstrafe bekommt.
Gruss