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Kredit-Stundung wegen Arbeitslosigkeit?
hallo...
leider haben ich, wegen der "krise", anfang des jahres meinen job verloren. nun muß ich noch einen kredit über mehrere tausend-euro abzahlen. doch ich kann die raten mit meinem arbeitslosengeld kaum auffangen.
meine frage:
was sagt die bank, wenn ich den kredit stunden oder die raten verringern möchte. die haben mir ja damals den kredit gewährt,
aufgrund meines ganz gut bezahlten jobs. nicht das die jetzt keine sicherheiten mehr bei mir sehen und der kredit sofort fällig wird.
ist es ratsam mit der bank kontakt aufzunehmen???
danke für eure antworten!!!
5 Antworten
- TifiLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ist ziemlich bitter.
Berufe dich auf den Pfändungsfreibetrag und schau, ob sich eine Einigung erzielen lässt.
Wenn noch irgendwo Geld vorhanden sein sollte - die meisten Kreditinstute lassen sich auch auf einen Vergleich ein.
Pfändungsfreigrenzen in Deutschland [Bearbeiten]
In Deutschland darf ein Schuldner einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners (Arbeitnehmer) gestaffelt. Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2011[3] feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen betragen bei Unterhaltspflichten für
keine Person: 989,99 Euro
1 Person: 1.359,99 Euro
2 Personen: 1.569,99 Euro
3 Personen: 1.769,99 Euro
4 Personen: 1.979,99 Euro
5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro
Einkommen aus Überstunden ist nur zu 50 Prozent, Urlaubsgeld ist überhaupt nicht pfändbar. Die Jahresgratifikation (Weihnachtsgeld) ist bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens unpfändbar, maximal aber bis 500 Euro. Eine Reihe weiterer Einkunftsarten ist nicht oder nur unter besonderen Umständen pfändbar (z. B. Blindenzulagen, Schmerzensgeldrenten (§ 850a, § 850b ZPO).
Die Pfändungsfreigrenze wird auf Antrag des Schuldners erhöht, wenn er ansonsten den notwendigen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann (§ 850f ZPO]); z. B. bei mehr als fünf unterhaltsberechtigten Personen, hohen Unterkunftskosten, Diätverpflegung o. ä.) oder weitere Gründe vorliegen (§ 850f ZPO), siehe auch Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Deutschland (PDF).
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%c3%a4ndung - tom035mLv 5vor 1 Jahrzehnt
Es ist grundsätzlich immer ratsam, in so einem Fall mit der Bank zu sprechen.
Denn so demonstrierst du:
.) dass du zahlungswillig bist
.) dass du den Kopf nicht in den Sand steckst
.) dass du dich nicht "tot" stellst
Wenn du die Sache allzu lang anstehen lässt, unternimmt die Bank nämlich Schritte, um ihrer Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Das beginnt mit Mahnungen und endet in der Rechtsabteilung bzw. in einem Inkassobüro.
- BengelLv 6vor 1 Jahrzehnt
Woher soll hier jemand wissen, das Deine Bank sagen wird?
Warum frägst Du nicht einfach Deinen Betreuer? Die Bank hat ja eh keine Wahl als auf eine Stundung einzugehen. Denn bei der Fälligstellung würdest Du nicht zahlen können, für die Bank ist nichts zu holen. Sie hätte nichts zu gewinnen, bei der Stundung hingegen macht sie noch zusätzlichen Gewinn, denn das ausstehende Kapital wird ja weiter verzinst.
Daher gleich nächster Tip, versuche die Zinsen dafür zu verhandlen, wird aber schwer, denn da bist Du auf der schwächeren Seite!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo, solange du noch noch nicht mit den Raten im Verzug bist wird die Bank den Kredit nicht kuendigen. Ob sie die Raten aendern solltest du aber mit denen besprechen. Es ist immer besser mit der Bank zu sprechen als wenn sie dich mahnen muessen.
Gruss und viel Glueck
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, das ist absolut okay und Schuldenberater machen das als erstes. Es ist immer besser wenn die Initiative von Dir ausgeht und Du Dein Verantwortungsbewusstsein zeigst indem Du aktiv auf die Bank zugehst und fragst wie man das lösen kann.
Viel Glück Kumpel, hoffentlich findest Du bald wieder einen Job!