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Welches Arbeitsgericht ist zuständig?

meine frau hat in münchen gearbeitet. wir selber wohnen 90km entfernt. ist nun das arbeitsgericht in münchen oder das amtsgericht vor ort dafür zuständig?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Hiernach ist zunächst dasjenige Arbeitsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dieser wird durch den Wohnsitz oder - bei juristischen Personen, z. B. GmbH und AG - durch den Sitz der Gesellschaft bestimmt. Wahlweise kann die Klage auch an einem besonderen Gerichtsstand erhoben werden. In arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen insoweit der Gerichtsstand der Niederlassung und des Erfüllungsortes in Betracht. In den meisten Fällen kann somit ein Arbeitnehmer die Klage bei dem Gericht einreichen, in dessen Gerichtsbezirk er seine Arbeitsleistung erbringt oder erbracht hat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo der Sitz / Wohnort des Beklagten ist.

    Also, wenn ihr klagt: München

    (Wenn der Chef Deine Frau verklagt: bei euch).

  • vor 1 Jahrzehnt

    In aller Regel gilt, es ist das Gericht zuständig, an dem die Firma ihren Sitz hat ... also München ... München kann aber auch die Zuständigkeit an euren Wohnort abgeben. Du kannst die Klage auch bei Eurem Gericht einreichen und je nach Sachlage kann es dort bleiben oder wird an den Ort des Firmensitzes verlegt. Hat die Firma mehrere Niederlassungen, dann wird es an den nächstgelegenen Ort in Eurer Nähe verlegt.

    Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber
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