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Urlaubsgeld trotz Kündigung?

Habe zum 30.06.09 gekündigt. Mein Ex-Arbeitgeber zahlte immer zum 01.08. das Urlaubsgeld (50% des Gehalts). Hätte ich nicht trotz meiner Kündigung einen Teilanspruch? Ich war ja seit dem 01.07.08 da beschäftigt.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.

    Sieh erst in deinem AV nach. Ist Urlaubsgeld dort als freiwillige Leistung des AG deklariert kann er die Zahlung jederzeit aussetzen.

    Alles andere ist in Tarifvreträgen geregelt. In den meisten TV ist eine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit festgelegt (mindestens 12 Monate).Diese Anspruchszeit beginnt allerdings genauso wie der volle Urlaubsanspruch selbst erst nach dem Ende der Probezeit.

    Im günstigsten Fall hattest du 3 Monate Probezeit und damit in diesem Jahr noch keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage mal im Lohnbüro nach. Je nach Tarifvertrag könnte Dir zumindest eine anteilige Zahlung zustehen. Muss aber nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofern die Zahlung des Urlaubsgeldes *wichtig !! einzel- oder tarifvertraglich vereinbart ist !!* und Du Anspruch hast, dann steht dir mit der letzten Gehaltszahlung das Urlaubsgeld anteilig zu. Auf freiwillige Zahlungen besteht kein Anspruch mehr (*Abschaffung des Gewohnheitsprinzip*)

    Quelle(n): ehemaliger Betriebsrat, selbst Arbeitgeber
  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf euren Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung an.

    So würde ich sagen, du bekommst nichts, denn sonst könntest du ja auch noch anteiliges Weihnachtsgeld beanspruchen.

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  • Tamara
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise steht Dir anteilig Urlaubsgeld zu. Die Auszahlung an sich zum 01.08. eines Jahres hat nur etwas mit dem Finanzamt bzw. Steuern/Abschreibungen zu tun.

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