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savage
Lv 7
savage fragte in Schule & BildungTrivialwissen · vor 1 Jahrzehnt

was soll man zu diesem schönen satz sagen? (s.d.)?

schreiben von der arge an meinen anwalt: "ich werde ihr anliegen so schnell wie möglich prüfen. dies kann einige zeit dauern. sie erhalten unaufgefordert weitere nachricht."

was soll das heißen? dass die arge den anwalt erst dazu auffordern müßte, dass er eine antwort beantragen solle?

und "so schnell wie möglich" und "dies kann einige zeit dauern" schließt sich ja auch aus...

gut, halt amtsdeutsch, aber höchst schwachsinnig, oder?

Update:

@paradox...verböserung?

naja, mein papa war früher auch beamter und kann da so manche anekdote erzählen...,-)

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Aber typisch. Ich werde nicht vergessen, dass mein Finanzamt bereit war, wenn ich auf einen Widerspruch verzichte, von einer Verböserung abzusehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Mitarbeiter weiß, daß Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Recht bist. Deshalb der Brief.

    "ich werde ihr anliegen so schnell wie möglich prüfen."

    Das heißt nur: Ihre Akte und das Schreiben ihres Anwalts liegen bei mir auf dem Tisch.

    "dies kann einige zeit dauern."

    Das heißt: Ich habe dank Ihnen eine Entschuldigung für meine um ca. 90% verminderte Arbeitsleistung und meinen um 150% erhöhten Kaffeeverbrauch für die nächsten 3 bis 5 Arbeitstage. Mal sehen, wie lange sich die Prüfung ausdehnen läßt.

    "sie erhalten unaufgefordert weitere nachricht."

    Das heißt: Sobald meine Faulheit auffällt, hängt alles von meiner Gemütslage ab. Entweder bin ich gut drauf. Dann schreibe ich Ihrem Anwalt, daß Ihrem Widerspruch stattgegeben wird. Wenn ich allerdings schlecht drauf bin, schreibe ich ihrem Anwalt, daß ich es auf eine Klage vor dem Sozialgericht ankommen lasse. Ich muß ja nicht dafür zahlen.

    Wenn der Mitarbeiter einen guten Draht zu seinem Vorgesetzten hat, können sich die Schritte 1 und 2 auch wiederholen, bevor Schritt 3 folgt.

    Gruß aus Braunschweich

    Johannes

    Quelle(n): Mein Arbeitsleben begann zwar nicht beim Arbeitsamt aber immerhin in einer Behörde. Und die "ticken" alle gleich.
  • Das "Mögliche" dauert demnach bei denen so lange, dass die Leute automatisch mal nachfragen und kundtun, dass immer noch Interesse besteht......nach Monaten !

    Mit andren Worten :" Es dauert, aber geh mir nicht auf den Senkel !"

    Wie wichtig und dringend das für die Antragsteller ist, kümmert da anscheinend wenig ....:(

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    weiteres nachfragen unerwünscht da alles seinen Gang geht das geht nach eingangs nummern

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das bedeutet: Du wirst erst zu deinem Recht kommen, wenn die ARGE ihren faulen A.r.s.c.h. hochbekommt und sich dazu bequemt deine Angelegenheit zu bearbeiten.

  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Prüfen heisst soviel wie: Er wird sich die gesamte Akte noch einmal anschauen und Dir von den Vorgängen dann genaueres berichten.

    Dein Anwalt wird vermutlich gar nichts tun müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich gehe mal davon aus, dass du den Satz verstehst.

    Dein Widerspruch hat doch aufschiebende Wirkung, oder nicht?

    Also bleib entspannt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anträge wie Ihrer stapeln sich bei uns, wir kommen mit der Bearbeitung nicht nach (mein Kollege ist krank und ich geh die nächsten Wochen zur Kur), bitte lassen Sie uns in Ruhe und fragen sie nicht dauernd nach, irgendwann schicken wir Ihnen schon was.

    So schnell wie möglich heißt, so schnell wie ein Beamter arbeiten kann und das kann einige Zeit dauern.

    ;-)

    Quelle(n): Mein Ex ist Beamter und und mein derzeitig Amtierender ist "Kunde" der arge
  • vor 1 Jahrzehnt

    *lol* das ist doch das Bekannte: "Rufen sie NICHT an, WIR melden uns!" Hahaha! Da fällt einem nix mehr zu ein. Auch Paradox Beispiel ist genial. Herrlich, diese Briefe, wenns manchmal nur nicht so verdammt ernst wäre...

    @verdinand: Na, Frage nicht verstanden oder nur mal wieder nicht alle Details gelesen? Wo steht denn da bitte was von Widerspruch? Du solltest dich in "Interpretator" umbenennen :-) Sie hat übrigens NICHT gefragt, was der Satz bedeutet, sondern was man dazu sagen soll.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Weißt, wie das für mich klingt? O___o Das klingt wie den Satzbausteinmüllhaufen aus dem 'normale Vorgänge'-Haufen gezogen und höchst dummdämlich an deinen Anwalt geschickt... Wenn dem wirklich so ist, sollte der Anwalt sogar noch mehr Angriffsfläche haben *ihr hübschestes dreckiges Lachen lacht* :DDD

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