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Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch in der Probezeit?
Folgendes Problem:
Ich bin gerade in einer Festanstellung, aus der ich aber unbedingt raus möchte. Mein Mann und ich haben uns jetzt dazu entschlossen, da sich auf dem Arbeitsmarkt nichts getan hat, ein Kind zu bekommen. Nun habe ich aber eventuell eine Zusage von einer Firma erhalten.
Jetzt die Frage:
Wenn ich diese Stelle antrete, dann habe ich einen befristeten Jahresvertrag und 6 Monate Probezeit. Kann mir, sollte ich in dieser Zeit schwanger werden, trotzdem gekündigt werden?
Ich arbeite momentan in einer Zeitarbeitsfirma und da sieht es grade auch schlecht aus.
6 Antworten
- ProfessoressaLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In der Probezeit kann Dir ohne Angaben von Gründen immer gekündigt werden, auch schwanger und dabei ganz bestimmt, denn der AG will niemanden einstellen und sofort wieder verlieren.
Aber so etwas Dummes habe ich in der heutigen Zeit schon lange nicht mehr gelesen.Warum bleibst Du nicht in Deiner Firma, wirst schwanger und nimmst eine Auszeit? Hast dann auf jeden Fall eine sichere Stelle.
- nnmLv 4vor 1 Jahrzehnt
kann schon passieren dass du gekündigst wirst. das hängt aber von der firma ab. falls sie nicht sooo kinderfreundlich sind, solltest du ne schwangerschaft solange es möglich ist verschweigen
- SunLv 4vor 1 Jahrzehnt
Kommt auf die Firma an, aber in der Probezeit kannst du mit einem Rauschmiss rechnen. Ist halt Probezeit und wie gesagt braucht es da keinen Grund und keine Frist.
- Lisa PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Arbeitsvertrag eh nur befristet ist, bedarf es vor dem jahresende ja keiner Kündigung, da dieser ja eh ausläuft und wie die anderen schon geschrieben haben, in der Probezeit kann immer ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Aber selbst wenn das nicht wäre, nach 1 Jahr ist Schluss, auch ohne Kündigung.
Ich würde von daher die Festanstelllung erst mal nicht kündigen, zumal du dann doch eh erstmal für eine gewissen Zeit weg bist.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Klar kannst du, wirst du wahrscheinlich auch.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
In der Probezeit kann grundsätzlich immer und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.