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Freiberufler werden mit 17 Jahren ?
Ich bin 17 jahre alt und will mich neben der schule noch so gesagt ein geschäft leiten mein eigenes .Was Geld betrifft brauche ich nicht vom Staat ich will nur mich anmelden das alles legal ab läuft und ich auch meinen Kunden eine Rechnung ausschreiben kann ? Kann mir irgendjemand helfen der davon Ahnung hat ! Vielen Dank im Voraus
Sowie steht auch überall das Freiberufler keine Gewerbeschein brauchen !
3 Antworten
- WurmiLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
du bist noch nicht volljährig auch wen du kein geld vom stadt brauchst ist ein gewerbe schein notwendig erst mit 18 jahren kannst ihn beantragen da bist du geschäftstüchtig laut gesetz
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Leider kannst du erst dann ein Geschäft, bzw. Gewerbe auf deinen Namen anmelden, wenn du voll geschäftsfähig, also 18 Jahre alt bist. Mit einem Gewerbeschein hat das nichts zu tun, sondern mit der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit, die ein Minderjähriger von Gesetz wegen nun einmal nicht hat.
Aus juristischer Sicht darfst du noch keine Rechtsgeschäfte tätigen, sprich: Wareneinkauf tätigen, verkaufen, Rechnungen/Quittungen ausstellen/unterschreiben, usw.
Laut § 107 BGB darfst du mit Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter (Eltern) Willenserklärungen abgeben und nach 112 BGB mit Ermächtigung der gesetz. Vertreter UND des Vormundschaftsgerichtes auch Rechtsgeschäfte tätigen und giltst für den Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit somit als unbeschränkt geschäftsfähig.
Du brauchst also die Erlaubnis deiner Eltern UND des Vormundschaftsgerichtes, um als unbeschränkt Geschäftsfähige den Betrieb eines Erwerbsgeschäftes ausführen zu dürfen. Nicht jede selbständige Tätigkeit kann freiberuflich ausgeübt werden. Als Freiberufler gelten in erster Linie Juristen (Rechtsanwälte, Notare), Steuerberufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer), Baumeister (Architekten, Statiker) oder Künstler.
Alle anderen Gewerbetreibenden, die nicht unter die reiberufliche Bestimmung fallen, brauchen einen Gewerbeschein oder die andere behördliche Genehmigungen (IHK, HWK)
- MyladyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du selbst kannst es erst mit 18, aber du kannst jemanden anders dafür einsetzen, der bereits volljährig ist.