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Anne fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Ist es kein Einbruch wenn die Tür offen steht?

Also ich habe zusammen mit meiner Nachbarin einen kleinen Garten. In den wurde letztens eingebrochen. Meine Nachbarin behauptet nun, als ich das letzte mal mit einer Freundin im Garten war haben wir beim Verlassen die Gartentür nicht abgeschlossen.

Deswegen hat sie nicht die Polizei verständigt, denn sie meint, dass es kein Einbruch war, weil die Tür offen stand. Des weiteren verlangt sie nun 40 € von uns zum Ausgleich ihrer Kosten.

Stimmt das denn wirklich, dass es kein Einbruch war nur weil die Tür angeblich offen stand?

Danke für eure Antworten :D

Lg Anne

Update:

Sorry, hab vergessen dazu zuschreiben das ein paar Sachen entwendet wurden: etwas Essen, eine Akkubohrer und ein Sonnensegel

Update 2:

Sie verlangt die 40 € von mir. Ich sehe es nicht ein das zu bezahlen ohne das wir die Polzei verständigen.

16 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallöchen,

    was es in jedem Falle ist, ist der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB.

    Dieser verlangt das Betreten und/oder nicht verlassen einer Räumlichkeit eines Anderen ohne oder gegen dessen Willen.

    Hier nochmal der Wortlaut:

    § 123 Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Quelle(n): Jurastudium
  • vor 1 Jahrzehnt

    Im rechtlichen Sinne ist es kein Einbruch, denn du hast deine Sorgfaltspflicht nicht geleistet und hast die Tür offen gelassen,du hast so zu sagen dem Einbrecher dir Tür aufgelassen.Man hätte diesen Vorfall der Polizei melden können , aber wie gesagt viel gebracht hätte es nicht.

    Keine Versicherung wird dir die entwendeten Dinge ersetzen, auf Grund der offenen Tür.

    Warum deine Nachbarin 40,-Euro haben will ist mir total schleierhaft....für was eigentlich??????????

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist ein einfacher Diebstahl. Widerrechtliches Eindringen in einem befriedeten Besitztum i.S. des Hausfriedensbruches bedarf es mehr als ein Betreten eines offenen Gartens.

    So könnte z.B. ein Zeitungsvertreter den Garten betreten, um den Gartenbesitzer eine Gartenillustrierte anzubieten. Oder ein anderer will eine Auskunft vom Gartenbesitzer, welchen er im offenen Garten vermutet. Solange diese Person nicht aufgefordert wird den Garten zu verlassen, hält er sich darin nicht widerrechtlich auf. Die Wegnahme der Gegenstände dagegen war widerrechtlich im Sinne des einfachen Diebstahls.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt jedoch im deutschen Rechtsraum nicht vor. Einbruch ist immer an weitere Motive oder Tatbestände gekoppelt, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Versuch derselben.

    Nach deutschen Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 und § 244 (jeweils mit dem Grundtatbestand des § 242) in Betracht. Der Einbruchsdiebstahl ist die bei weitem häufigste Form.

    So zählt beispielsweise Überklettern eines abgrenzenden Hindernisses im Sinne einer Mutprobe, Freude am Klettern oder um dahinter befindliche Gegenstände zurück zu holen, die sich im Eigentum der kletternden Person befinden, im deutschen Recht nicht zum Einbruch, sofern keine strafbaren Motive vorliegen und das Hindernis nicht beschädigt wird. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder erklärtermaßen unwillkommen ist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einbruch

    Wenn also ein Akkuborher und ähnliches entwendet wurde, ist das Diebstahl. Den kann man zur Anzeige bringen.

    Wenn deine Nachbarin keine Diebstahlversicherung hat, ist sie zunächst selbst Schuld, wenn ihre Sachen abhanden gekommen sind!

    In diesem Sinne....

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es ist keine Einbruch (der Täter musste nichts gewaltsam öffnen) sondern nur Diebstahl.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist weder Einbruch noch Hausfriedensbruch, sondern gegebenfalls Diebstahl - und sonst nichts. Der ist natürlich auch strafbar und kann daher selbstverständlich der Polizei gemeldet werden. Die Forderung der Nachbarin halte ich für überzogen und sogar Quatsch.

    Ich würde dieser Forderung nichtsdestotrotz um des lieben Friedens willen nachkommen, aber den gemeinsamen Garten auf der Stelle aufkündigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es handelt sich um Hausfriedensbruch mit Diebstahl.

    Einbruch ist es nur, wenn ein Fenster oder eine Tür beschädigt wurde. Das Du 40 € gezahlt hast, verstehe ich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ich bin auch der Meinung , dass das ein Einbruch ist.

    zumindest ein unbefugtes Betreten mit Diebstahl.

    Allerdings finde ich es fragwürdig , ob deine Nachbarin nun von dir 40,-€ möchte. Denn schließlich hast du nicht absichtlich die Türe offen gelassen. Genauso wenig wie du vorhersehen konntest , das da jemand einsteigt und diverse Dinge mit nimmt.

    Außerdem hätte sie trotz alledem eine Anzeige bei der Polizei machen können . Sie sucht eben bloß einen Sündenbock. Und da du einen Fehler gemacht hast , bist du eben für sie die Dumme.

    Ich hoffe , das du das mit deiner Nachbarin geklärt bekommst, und wünsche dir dabei viel Glück .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wende dich an die Polizei, die können das klären.

    Warum solltest du die Tür denn offen gelassen haben?!?

    Evtl. hatte der Täter sich einen Nachschlüssel gemacht.....

    Versicherungen verlangen immer ein Polizeiprotokoll.

    Quelle(n): Bin Laie
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann ist es unbefugtes Eindringen (mit Diebstahl? kann man an der Frage nicht erkennen ...)

    Wofür will sie 40 Euro haben - weil sie die Polizei nicht gerufen hat?

    Diese Frage ist nun wirklich überdurchschnittlich wirr - und das will hier was heißen!

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