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Einspruch und dann noch falschaussage?

Wir haben was per Nachname verschickt und leider vergessen die Summe drauf zu schreiben. Nach mehrmaligen Mahnungen kam keine Reaktion. Wir nun zum Anwalt gegangen und hat auch ein schreiben aufgesetzt und ging bis zum Gericht. Nun haben die behauptet, dass sie die Nachname gezahlt hätten. Wir haben dann den beweis an das Gereicht geschickt, wo kein Nachname Geld drauf war. ( Kann man sich ja ausdrucken von Spediteur) Was er wartet nun der andere gegner? Kriegt er wegen falsch aussage noch mehr bußgeld? und wenn ja wie hoch wäre es ca.

Update:

jaja lass mal meine rechtschreibung und meine fomulierung in ruhe. ich weiß das ich damit probleme habe.

Gewinnen werden wir so oder so, das meint unser anwalt auch. Er hat die Ware bekommen und nicht bezahlt. so viel steht fest. Und der andere meinte das er den Nachname betrag bezahlt hätte, wie soll das nach deiner aussage gehen wenn da nix drauf stand? Also hat er die Ware doch umsonst bekommen oder?

Also kann ich eine falsch aussage nächstes mal machen wenn irgendwas ist und es passiert nix? Ist ja cool

Update 2:

@ kitti,

danke erstmal. Eben es ärgert und leider auch das leute nicht rechnungen bezahlen und dann dumm gucken wenn 100e von menschen wieder arbeitslos werden.

naja gewinnen hört sich doof an gebe ich dir recht. ich fomuliere es mal anders... haben gute changsen ;)

Update 3:

@ kitti,

danke erstmal. Eben es ärgert und leider auch das leute nicht rechnungen bezahlen und dann dumm gucken wenn 100e von menschen wieder arbeitslos werden.

naja gewinnen hört sich doof an gebe ich dir recht. ich fomuliere es mal anders... haben gute changsen ;)

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    ich glaube, du verwechselst da Einiges: Es geht hier um einen Zivilprozess - da gibt es keine Bußgelder, sondern nur Verlierer oder Gewinner - oder es kommt zu einem Vergleich.

    Bußgelder gibt es bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

    Dass du keinen Nachnahmebetrag eingesetzt hast, ist dein Fehler - das kannst du dem Empfänger nicht anlasten.

    Wenn auf der Nachnahme kein Betrag eingesetzt ist, ist der Nachnahmebetrag im Prinzip 0 Euro - insofern ist es nicht einmal eine Falschaussage, wenn der Empfänger behauptet, er hätte die Nachnahme bezahlt.

    Was du einklagen kannst, ist die Begleichung der offenen Forderung.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Noch ein Tipp: Du solltest an deiner Rechtschreibung und deinem Ausdruck arbeiten.

    Und noch ein Nachtrag:

    Wenn du den Prozess gewinnst, wird der Empfänger zur Zahlung verdonnert und muss die Prozesskosten tragen.

    Wenn du den Prozess velierst, muss der Empfänger nicht bezahlen und du musst die Prozesskosten tragen.

    Achtung:

    Wenn du ein Geschäft hast, übernimmt keine Rechtschutzversicherung die Eintreibung der Forderung.

    Und nochmal Achtung: Wenn es zu einem Vergleich kommt, verdoppeln sich die Anwaltskosten.

    Also unbedingt vorher mit deinem Rechtsanwalt abklären, welche Kosten anfallen und ob die Rechtschutzversicherung das übernimmt.

    Dies ist keine Rechtsberatung.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zivilprozess hin oder her, bei einer Falschaussage bei Gericht handelt es sich um eine Straftat, ist ja auch ganz logisch, somit wird dies, wenn bewiesen auch bestraft. Man wird ja nicht umsonst darauf hingewiesen, dass man sich bei einer Falschaussage strafbar macht.

    Dazu muss ich aber leider sagen, dass ich schon mitbekommen habe, wie jemand eine Falschaussage gemacht hat und bis auf eine Belehrung keine weiteren Sanktionen bekommen hat. Dabei handelte es sich aber um einen Jugendlichen, manchmal zeigt man da ein wenig mehr Nachsicht.

    Also wenn man schon klug scheisst, dann auch bitte mit Hand und Fuß!

    Schade, dass man immer wieder auf Leute trifft, die Fehler anderer ausnutzen, im wahren Leben und auch virtuell.

    Fairerweise bezahlt man seine offenen Rechnungen und sicherlich habt ihr vorher Kontakt gehabt und einen Preis ausgehandelt.

    Aber nach Moral und Gerechtigkeit entscheidet kein Gesetz, also drück dir die Daumen, dass du dein Geld wiederbekommst.

    Da kann man nur hoffen, dass der Betrag nicht all zu groß war, aber ich gehe mal davon aus, sonst hättet ihr ja keinen Rechtsbeistand zur Hilfe geholt.

    Da man keine Rechtsauskunft geben darf, wird dein Anwalt schon der richtige Ansprechpartner sein, wollen wir hoffen, dass er fähig ist und nicht nur Geld raushauen will. Ich würde mich nicht auf die Aussage: "Gewinnen werden wir so oder so" verlassen, weil letzendlich immer noch ein Richter entscheidet und diese Entscheidungen sind nicht immer ganz nachvollziehbar, zumindest hab ich öfter die Erfahrung gemacht.

    Ist zwar ärgerlich wenn man verliert und noch einen Haufen Geld wegen so einem Prozess zahlen muss, aber ich kann dir versichern, dass man drüber wegkommt und es weitaus schlimmeres gibt.

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