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Spielerverkäufe steuerpflichtig?

Ich interessiere mich für Fußball. Ja, auch Frauen tun das.

Nun aber zur Frage:

Wenn der VfB Stuttgart einen Mario Gomez für 30 Mio. Euro an den FC Bayern verkauft muss dann der VfB den Erlös als Einnahme verbuchen und dafür Körperschatfsteuer an das Finanzamt abführen?

Mal abgesehen von Kosten für den Transfer und andere Kosten.

Wenn dem so ist werden dann auch Spielerkäufe als Ausgaben gewertet?

Vielen Dank für Eure Antworten.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ...also, so wie Matthias es beschreibt, stimmt es schon. Allerdings werden keine Spieler verkauft. Wir sind ja hier keine Menschenhändler.

    Was tatsächlich verkauft wird, ist das Recht, die Spielkraft des Spielers für die Zwecke eines Vereines zu nutzen. Es handelt sich tatsächlich um einen immateriellen Vermögensgegenstand, der sich wirtschaftlich abnutzt. Deswegen wird dieses Recht über die Laufzeit des Spielervertrages abgeschrieben.

  • Leo84
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich werden Verkäufe als Einnahmen und Käufe als Ausgaben verbucht, wie bei jeder Firma.

    Profiklubs sind Wirtschaftsunternehmen und müssen wie andere Unternehmen Steuern zahlen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Klar, Verkäufe sind steuerpflichtig - aber MEHRWERT-Steurpflichtig.

    Koeperschaftssteure, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuern usw. fallen auch an, sind aber unabhängig von individuellen Transaktionen und werden jährlich auf Grund des Gewinnes / verlustes bemessen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Spieler werden in der Bilanz verbucht. Stuttgart kann also den (Rest-)Buchwert des Herrn Gomez vom Transfererlös abziehen.

    Bei den Kosten der Spielerkäufe kommt es darauf an: Vermittlungsgebühren und Transaktionskosten (Reisen, Rechtsanwälte etc.) sind sofort ergebniswirksam, da diesen Summen keine erworbenen Vermögensgüter gegenüberstehen. Die Transfersumme selbst wird über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben, denn der Verein hat ja dafür die Transferrechte für diesen Zeitraum erworben. Das gleiche gilt vermutlich für das an häufig an den Spieler zu zahlende "Handgeld". Im Grunde gelten die selben Regeln als ob eine Firma eine Maschine erworben hätte. Ich vermute mal, dass die Transferrechte technisch als "immaterielle Vermögensgüter" verbucht werden.

    Problematisch ist allerdings, dass der Verein an sich mit dem Spieler nur einen schlichten Arbeitsvertrag schliesst, der zeitlich befristet ist. Wie es sich auswikt, wenn eine Vertragspartei den Arbeitsvertrag (berechtigt) fristlos kündigt weiss ich nicht.

    Zu beachten ist, dass die meisten deutschen Profi-Vereine die Profiabteilung quasi "ausgelagert" haben (eigene GmbH oder KGaA wie bei Dortmund). Daher kommt es auf die steuerliche Situation der jeweiligen GmbH an und nicht auf den eingetragenen Verein (e.V.), der ja eigentlich keine Gewinne erzielen darf.

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