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Frank
Lv 5
Frank fragte in Schwangerschaft & ErziehungSonstiges · vor 1 Jahrzehnt

Was kann man als alleinerziehende Mutter für finanzielle Unterstützung beantragen ?

Update:

Ich dachte eher , mir kann jemand sagen Wohngeld .... etc...

Update 2:

Sie geht arbeiten , verdient zu wenig und der Vater zahlt nichts .

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sie kann nur was beantragen wenn sie bedürftig ist. Das ist verdienstabhängig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Als erstes sollte sie zum Jugendamt gehen und sogenannten Unterhaltsvorschuss beantragen! ( Für Kinder unter 12 Jahren 117 € Monatlich-über 12 Jahre 158 €)

    Wohngeld natürlich und als weitere Möglichkeit käme noch Hartz4 in Frage!

    Wenn ihr Verdienst zu gering ist, könnte sie eventuell noch einen Anspruch auf ergänzendes Hartz4 haben!

    Ein Antrag auf Wohngeld dauert eine Weile, eine Bekannte von mir hat damals 8 Wochen gewartet, in dieser Zeit, könnte Hartz4 in Vorleistung treten.

    Eine weitere Möglichkeit ist der sogenannte KindergeldZUSCHLAG, diesen kann sie beantragen, wenn sie KEIN zusätzliches Hartz4 beantragt, wenn ihr einkommen so niedrig ist, wäre das eine gute Möglichkeit, dazu dann noch Wohngeld, letzteres wird ihr nämlich abgezogen, wenn sie Hartz4 erhält!

    Sie sollte sich genau erkundigen, Pro Familia und Caritas wissen ganz genau, welche Anträge sie wo stellen kann, sie sollte sich dort informieren.

    Für all das gibt es Rechner online

    Kindergeldzuschlagrechner;

    http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/

    Hartz4

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al...

    sie sollte sich genau ausrechnen, was besser ist für sie, Viel Glück dabei!

    P.S Da sie es bis jetzt noch nicht gemacht hat, nehme ich an, sie scheut sich ein wenig davor!

    Braucht sie nicht, es steht ihr zu, es gibt genügend Familien, die auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind, dafür ist es da!

    Sie geht schließlich arbeiten ;o)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Frank.

    Also, sie kann

    - Wohngeld beantragen(Landkreis)

    - Unterhaltsvorschuss(auch beim Landkreis/J-Amt, vorausgesetzt, der Vater zahlt keinen Unterhalt.

    Wenn sie nicht so viel Geld hat, kann sie Kleidung bei der Caritas bekommen.

    Oh, lese garade, Vater zahlt nicht. Auf jeden Fall soll sie zum Anwalt gehen(muss sie bei wenig Geld nicht bezahlen) und Unterhalt beantragen, notfalls vom Gericht einen Titel holen, dann muss der Vater alles einmal nachzahlen, auch wenn das Kind schon größer ist. Das ist die beste Absicherung, um Unterhalt zu bekommen.

    Unterhaltsvorschuss bekommt man bei der Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises. Voraussetzung ist, das das Kind unter 12 ist.

    Ich habe damals alles genauso mitmachen müssen und ich habe 5 Kinder groß bekommen.

    Alles Gute wünsch ich von Herzen.

  • Wenn sie arbeit hat:

    -kindergeld

    -elterngeld

    -wohngeld

    -unterhaltsvorschuß

    unterhalt vom vater auch,muß aber eingeklagt werden wenn er nicht zahlen will/kann. Wenn sie zu wenig verdient,es kaum für miete und so reicht kann sie unter umständen geld beim amt beantragen. Alle papiere mit nehmen und antrag besorgen. einfach mal ausfüllen,kost ja nichts und vielleicht hat sie glück und bekommt noch ein wenig raus.

    hier evtl. mal ausrechnen:http://www.forium.de/rechner-hartz-4.html?gclid=CL...

    Quelle(n): Bekannte hat beantragt,trotz arbeit.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Kommt ganz drauf an. Arbeitet sie, kann sie überhaupt arbeiten, wieviele Kinder, in welchem Alter, gibt es einen " Noch Ehemann" der in der Unterhaltspflicht ist, verfügt sie über Eigentum?

    Das sind alles Gründe dafür das sie keinen Cent vom Staat erhält!

    Zahlt der Vater des/der Kindes/er keinen Unterhalt, muss sie Unterhaltsvorschuß beantragen.

    Steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann muss sie sich Arbeit suchen!

    Wenn sie Arbeit hat, aber nicht genug verdient, kann sie Wohngeld beantragen.

    Wenn sie keine Arbeit hat, keinen Unterhalt bekommt, und kein Eigentum hat, kann sie einen Antrag auf Unterhalt zur Lebensbeihilfe beantragen, dafür muss sie bei der Arge eine Bedarfsgemeinschaft anmelden.

    Dann bekommt sie Hartz4, allerdings ist das mit mehreren Auflagen verbunden, wie zum Beispiel Bewerbungsbemühungen nachweisen, und Konten offenlegen, und das im 3 Monatstakt!

    Quelle(n): Nachtrag: Dann soll sie sich an die Arge wenden. Perso mit nehmen, da bekommt sie ne Checkliste über die Unterlagen die sie braucht um eine Bedarfsgemeinschaft anzumelden! Der Antrag wird ab dem ersten Meldetermin datiert!
  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo ich bin alleinerziehend und gerade dabei die ganzen anträge neu zu ordnen bzw zu beantragen wegen umzugs was ich jetzt beantrage ist wohngeld das man bis zu einem gewissen verdiesnta uch bekommt dann ahbe ich noch erfahren das man beim jugendamt kindergartenfreibeträge bekommen kann das wärena uch wieder 40-80€ die man sparen kann

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie kann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen, Hartz4, Kindergeld. Wenn Sie verheiratet war auch Unterhalt vom Ehegatten. Einfach mal bei den Ämtern nach fragen oder sich im Netz schlau machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Beantragen kann man alles. Bekommen wäre:

    Hilfe zu Lebensunterhalt, auch materieller Art (Waschmaschine, einfaches Modell)

    medizinische Versorgung.

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