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Hartz 4 und das wars dann?

Eine Bekannte von uns ist seit 20 Jahren arbeitsunfähig erhält Geld vom Amt und lebt in wirklich ärmlichen Verhältnissen.Ein Großteil der Möbel sind kaputt.Jetzt würde ich gerne wissen ob sie zB.ein neues Bett beantragen kann oder noch andere Hilfeleistungen in Anspruch nehmen kann die die Arge den Hartz4 lern nicht unbedingt unter die Nase bindet.

Habe mich schon ein wenig im net umgeschaut aber keine wirkliche Antwort auf meine Frage gefunden.Das sie GEZ Befreiung und ein bissl was zur Telefonrechnung dazubekommt wissen wir.Soll das dann schon alles gewesen sein?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ihr müßt einen Antrag stellen,dann kommt ein Mitarbeiter vorbei.

    Allerdings gibt es dann keine Möbel aus dem Versandhaus,

    sondern von zweit Möbelgeschäften.

    In der Regel soll man tatsächlich sich Geld vom Hartz 4 weglegen um Möbel ,Klamotten und sonstiges anzuschaffen.

    Geht zum Sachbearbeiter und klärt das mit ihm.

    Renovierungsarbeiten werden nach Sachlage bezahlt,bei Umzug ja.

    Ich weiß nicht ob es heute noch so ist,früher wurden die Anschlußgebühr für das Telefon übernommen.

    Krankenkassen Zuschußbefreiung müßt ihr bei der Krankenkasse beantragen und den Beleg vom Amt mitnehmen.

    Ich drück die daumen das das alles nicht 10 Monate dauert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider kann man beim Amt (ARGE) seit Einführung von SGBII keinen Zuschuss zum Kauf von neuen Möbeln bekommen.....

    Im SGBII § 23 (3) steht für was man heute von der ARGE noch Geld erhält....

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/23.html

    Nach dem Gesetz soll jeder HartzIV Empfänger von dem wenigen Geld etwas sparen für den Fall das er mal einen neuen Kühlschrank oder eben wie bei dir ein Bett braucht.Ist für meine Begriffe ein totales Unding bei 351,-Euro für eine Person.

    Es gibt aber in allen größeren Städten für HartzIV .Empfänger Sozialwarenhäuser in dem sie für sehr geringes Entgelt preiswert gebrauchte Möbel kaufen können, aber nur wenn sie den ALGII Bescheid vorzeigen.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie wird wohl kein Geld von der Arge für neue oder andere Möbel bekommen... Wieso seht ihr euch nicht mal in einem An-und Verkauf für Möbel um????

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erhält sie Geld von der Pflegekasse, dann kann sie da Hilfen beantragen.

    Es gibt Stiftungen, die Gelder für unverschuldet in Not geratene Menschen haben.

    Wende dich doch mal an akte hilft im TV............

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  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich frage mich, wie ein mensch, von dem regelsatz, noch etwas zurücklegen soll.

    es reicht doch sowieso kaum zum über-leben.

    mach dich doch mal im internet kundig, dort erfährst du alles wichtige.

    von den sachbearbeitern, gibt kaum einer auskunft, über das ihr zuständige.

    ich finde hartz IV zum kotzen.

    das ist menschenunwürdig und den ganzen mist, haben wir dem gaz-prom-schröder zu verdanken.

    ein sauberer kapitalist, kein sozialist.

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    zur Telefonrechnung bekommt die Bekannte leider nichts dazu.

    Für notwendige Möbel kann sie bei der ARGE auf Darlehensbasis einen Antrag stellen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, in der tat kann sie Beihilfe bekommen . Ich glaube bis 1200 Euro

    nach dem Antrag kommt ein Aussendienstmitarbeiter der Stadt vorbei und entscheidet ob noetig oder nicht. Sie kann sich auch fuer Medikamente befreien lassen. Sie kann Zuschuesse fuer eine Renovierung bekommen. Stromnachzahlungen werden sehr oft bis zu 80% vom Amt uebernommen.Es gibt noch vieles mehr,dazu muesste ich aber wissen wie die Situation gebau ist. Die Arge gibt sehr,sehr selten Tipps was man bekommen kann.

    Alles Gute

  • jatzy3
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Bekannter soll einen Antrag auf ein Bett schreiben , dann kommt einer gucken ob er wirklich keins hat und schon bekommt er Geld und kann sich eines kaufen,alles auf Antrag und nicht so viel auf einmal dann geht das schon

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da sollte sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen!

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