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Hallo, luxemburger Kindergeldnachzahlung = Unterhaltsrückzahlung?

Hallo,

mein Vater arbeitet seid April 2007 in Luxemburg. Ich bekomme jetzt luxemburger Kindergeld. Das ist ca. das doppelte wie das deutsche Kindergeld. Ich habe nun eine Nachzahlung von April 2007 an bekommen. Dadurch bin ich aber über meinem Mindesteinkommen nach der Düsseldorfer Tabelle. Kann mein Vater jetzt den Unterhalt zurückfordern oder gilt hier verbraucht = verbraucht?

ich brauche dringend und schnelle hilfe...

lg

Update:

Ich habe bereits einen Anwalt aber ich bin mir nicht so sicher ob er nicht gemeinsame sache mit dem anwalt von meinem vater macht

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ich schlage vor, du suchst dir mal einen Anwalt für Familienrecht und lässt dich beraten.

    So eine Beratungsstunde kann sehr hilfreich sein, er kann dir sagen was du ggf. machen musst. Und die kostet auch nicht die Welt.

    Außer du findest hier einen Anwalt, der sich genügend damit auskennt.

    NACHTRAG - kannst du dir nicht einen anderen suchen und dem erklären, dass du eigentlich schon einen hast, dem aber nicht wirklich traust?

    Wenn du in Bayern wohnst, dann kann ich dir meine empfehlen. Die ist wirklich toll und engagiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo, versuch doch auch über suchmaschinen antworten zu finden. wenn du "luxemburg kindergeld" eingibst, bekommst du viele linkadressen angezeigt.

    viel glück

    Quelle(n): habe es so wie vorgeschlagen gerade eben über google ausprobiert
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