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Absage trotz ärztlichem ok?

Hallo,

ich habe mich für eine Ausbildungsstellen beworben und habe auch eine unverbindliche Zusage bekommen. Musste dafür nur zum Betriebsarzt. Dieser meinte das die Werte alle ok sind und die Schwester meinte das ich mit der Brille keine Probleme haben sollte, da ich die nur für die Ferne brauch und eh immer aufhabe.

Und schreibt der Betrieb:

in Auswertung der Testergebnisse der betriebsärztlichen Untersuchung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie für eine Berufsausbildung nicht geeignet sind.

Wie geht das denn wenn den ihr eigener Arzt zu mir sagt das alles ok ist? Vor allem bekomme ich auch keine Antwort auf meine Mail was denn nicht ok wäre weil mir vom Arzt was anderes gesagt wurde.

Verarsche oder bekanntes Schema von betrieben?

Dagegen kann man denke ich auch nichts machen oder?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dagegen kann man nichts machen, da es unverbindlich ist. Vielleicht haben die einen gefunden, den sie für besser erachten und haben eine Grund gesucht, dir abzusagen obwohl die ja keinen Grund nennen müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nichts dagegen machen, weil Du bislang auch keinen Arbeitsvertrag oder eine Zusage hattest. Wie gesagt schon unverbindlich.

    Was der Arzt Dir sagt oder nachher schriftlich an die Firma gibt, müssen nicht zwangsweise diegleichen Aussagen sein. Z.B. wenn der Drogentest positiv ist, wird er es dir persönlich evtl. nicht sagen, damit es keinen Stress gibt, aber der Firma sicherlich schon.

    Einen Anspruch auf die Ergebnisse hast du glaube ich nicht.

    Ein Schema wirds nicht sein, denn auch Betriebsarztuntersuchungen kosten Geld die man nicht nur zum Spass macht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja, da haben sie wahrscheinlich nur das Standardschreiben benutzt und dann passiert so etwas.

    Ich würde mir da nicht soviele Gedanken machen und fleißig weiter suchen. Ansonsten kannst Du rechtlich gar nichts machen. Leider.

    Halt durch!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Medizinische Aussagen immer schriftlich geben lassen und mit der Bewerbung einreichen, bzw. bei Ansprache darauf unverzüglich nachreichen.

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