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Keine Rechnung - Baufirma will nach 6 Jahren Geld?
Hallo an Alle die sich mit Rechnungen auskennen. Ich habe 2002 einer Baufirma mündlich den Auftrag gegeben mir ein Loch in meine Hauswand für eine Dunstabzugshaube zu bohren. Da die Wand aus Sandstein ist und das Loch sehr groß war hat die Baufirma einen Spezialbohrer gebraucht. Nachdem ich mit dem Chef den Preis vereinbarte 400,- EURO wurde alsbald das Loch gebohrt. Ich habe dann auf eine Rechnung gewartet. Die kam nicht. Nur wenn ich den Chef immer mal beim Bäcker oder auf der Straße traf fragt er nach den 400 Euro. Ich sagte Ihm das ich eine Rechnung möchte. Er sagte mir ob wir das´nicht so unter der Hand regeln könnten. Ich teilte Ihm mit das dies nicht der übliche Weg sei und wollte eine Rechnung. Nun ist sehr viel Zeit ins Land gegangen. Wie der Zufall es wollte traf es sich das ich eine neue Baumaßnahme plane und ich die Baufirma um ein Angebot fragte. Die Chefin teilte mir mit erst soll ich die 400 Euro zahlen sonst würde sie nichts machen. Was soll ich jetzt tun? Der Baumensch will die 400 EURO schwarz und ich will eine Rechnung.
Mittlerweile habe ich auch keine rechte Lust mehr das zu bezahlen. Ich denke das sich das Finanzamt dafür sehr interessieren könnte. Ich bekam nun ein Fax mit der Aufforderung die 400 Euro zu bezahlen.
Das ist mir klar mit der Verjährung, aber ohne Rechung? Ich kann ja dann keine Vorsteuer/Mehrwertsteuer in der Buchaltung verbuchen. Warum soll iuch das privat buchen da es ja gewerblich war?
Ich habe nichts als Betriebsausgabe gelten gemacht. Da hat meine Buchhalterin was dagegen. Keine Rechung; keine Vorsteuer. Schwarz war nie vereinbart. Ich habe gefragt, er sagte 400 Euro, ich dachte ich bekomme Rechung und zahle die dann. Wie allg. üblich. Danke für euer Feedback. Nachdem fast alle Baufirmen bei uns pleite sind ist es leider fast die einzige.
Ich denke das es normal ist, Leistung zu erbringen, zeitnah Rechung zu erstellen, wenn Arbeit ok ist dann die Rechung bezahlen. Ich werde das einfach ignorieren und mich auf Verjährung berufen.
16 Antworten
- Roswitha BLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt ein "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit". Darin steht u.a., dass bei Leistungen im und am Grundstück eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung geschrieben werden muss. Kommt sie später, braucht sie nicht bezahlt zu werden.
Nun zur buchungstechnischen Frage. Es gibt eine Rechnung und es gibt auch keine Geldbewegung. Was soll da gebucht werden? Und von "nichts" kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
Quelle(n): ich unterrichte Existenzgründer - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Frist für die Verjährung der Forderung beträgt 3 Jahre mit Ablauf des Jahres, wo die Forderung entstand, auf deutsch:
Bauvorhaben war z. B: 01.06.2002
Beginn der 3 Jahre am 01.01.2003
Ende am 31.12.2005 23:59:59
Danach musst du dich auf die Verjährung der Rechnung berufen, (schriftlich und nachweisbar) falls sie überhaupt noch kommt, machst du es nicht, musst du zahlen! Wenn du dich auf die Verjährung der Rechnung berufen hast, hat die Baufirma keinerlei rechtliche Handhabe gegen dich.
Und gibt es bei euch nur eine einzige Baufirma? Geh zur Konkurrenz.
NACHTRAG:
Warum sagst du nicht gleich, dass es sich um gewerblichen Bereich handelt und das es sich um eine Buchhaltungssache handelt. Mein Buchhaltungskenntnisse sind nicht so gut, dass ich sagen kann, wie du das am besten verbuchst. Kein Steuerberater zu Hand?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also, gerichtlich kann er diese Forderung nicht mehr geltend machen.
Suche mal (bei Google oder Yahoo) nach "Verjährung von Forderungen" (ohne ""), da findest Du reichlich Hinweise, die meine Aussage stützen.
ABER: Er kann Dir natürlich weitere Leistungen verweigern, und ich würde ihn auch nicht mit der Drohung des Finanzamts unter Druck setzen, denn schließlich hast Du seine Aussage auch nur mündlich.
Er wird wissen, dass er die Forderung nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen kann und hat als einziges Druckmittel die Weigerung, weitere Dienstleistungen zu erbringen.
- vor 1 Jahrzehnt
Vorsteuer?
Wieso etwas verbuchen, das nichts gekostet hat und sowieso verjährt ist? Gibt es bei euch nur diese eine Baufirma?
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- CarinotetraodonLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn kein schriftlicher Auftrag vorliegt, kann der Zeitpunkt der Rechnungsstellung nicht verjähren...
Wäre ein schriftlicher Auftrag erteilt worden, dann würden auch die Fristen der Rechnungstellung und Verjährung nach VOB (falls Vertragsgrundlage) oder BGB geregelt sein. Mit anderen Worten: in diesem Fall fehlt die Sachgrundlage für einen Rechtsstreit!
Nur unter Handelsleuten gilt meines Wissen gemäß HGB noch die mündliche Vereinbarung als rechtskräftig. ABER: hier liegt das Problem in der Beweiskraft. Wenn es Zeugen für die Auftragserteilung gab, gilt diese als rechtskräftig. Wenn es Zeugen für die Akzeptanz der Forderung (auch Jahre später) gab, dann gilt auch die Forderung als rechtskräftig. Wann wo in welchem Fall eine Verjährung eintritt, würde ich als Betroffener noch mal im BGB nachlesen.
An Ihrer Stelle hätte ich den Fall ja links liegen lassen.
Da Sie die Firma aber um ein neues Angebot gebeten haben, hätten Sie mit dieser Resonanz rechnen müssen.
Mein Rat:
Fordern Sie die Firma SCHRIFTLICH auf, Ihnen bis zum ... eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die mündlich beauftagte und am ... erbrachte Leistung einzureichen. Erklären Sie gleichzeitig, dass ein Versäumnis der Frist für Sie bedeutet, dass es sich um eine kostenlose Gefälligkeitsleistung handelte und anschließend keine Seite mehr irgendwelche Forderungen hieraus ableiten kann.
Dann dürfen Sie entweder innerhalb der Frist buchungsfähig zahlen, oder die Sache ist aus der Welt.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ohne die rechtliche Grundlage gut zu kennen hast du dir zumindest hier ein Eingentor geschossen, wenn der liebe Mann jetzt Zeugen bringt die bestätigen das er dich beim Bäcker oder im Ort auf der Straße zumindest aufgefordert oder gefragt hat wann Du jetzt die vereinbarten 400,-€ zahlst, dann ist deine Verjährung ausgesetzt und Du bist einfach zur Zahlung verpflichtet wenn eine Rechnung kommt.
- waschiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Verstehe ich nicht. Leistung erbracht und keine Rechnung erstellt und verjährt, dann keine Zahlungspflicht. Wenn keine Rechnung dann muss doch auch nichts gebucht werden. Was hat denn das Finanzamt damit zu tun? Hast Du etwa die 400,- schon als Betriebsausgaben geltend gemacht und die Vorsteuer abgezogen ohne was bezahlt zu haben?
- SobriquetLv 6vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weiß, verjährt eine Forderung nach einem Jahr (und bei dir sind es ja sogar bereits 7 Jahre) - der Chef der Baufirma kann diese 400Euro nicht mehr einfordern. Und unter der Hand erst recht nicht, das wäre ja illegal und Schwarzarbeit (das hätte er vorab mit dir klären müssen, wenn er das Loch "privat" hätte bohren wollen und du hättest das auch vorab zahlen müssen).
Bestimmt ist das nicht die einzige Baufirma im Ort oder in der Region. Such dir eine anständige, die Arbeiten UND Rechnungen korrekt ausführt und nicht wie ein Saufkumpel alte Schulden einfordert.
Nachtrag: wie willst du etwas verbuchen, was du nie gezahlt hast???
Aber lass die feine Firma doch fordern, was sie will. Selbst wenn sie jetzt noch mit einer Rechnung kämen - wie gesagt, es ist längst verjährt. Muss ja eine tolle Firma sein, die es nicht nötig hat, sich 6 oder 7 Jahre lang um Forderungen zu kümmern.
@Noah: wie soll denn bitte eine gestellte Rechnung verjähren?? Eine Rechnung ist eine offizielle Geldforderung, die dann mit Zahlungserinnerung, Mahnung etc verbunden ist - sprich, der zu Zahlende ist dann im Zugzwang. Wo soll denn da was verjähren??? Eine Verjährung ist ein Versäumnis des Fordernden. Sonst könnte ja jeder einfach alle Rechnungen ignorieren und sich sagen:"Och, nach dem Verstreichen von der und der Frist kann die Firma ja nix mehr von mir wollen, ich zahl einfach nicht". Ein Paradies für Schnorrer.
Außerdem: wenn es keine private Angelegenheit ist (war ja wohl ein gewerbliches Gebäude), dann kann der Fragesteller auch nicht einfach unter der Hand bezahlen, sonst macht ER sich strafbar!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da wäre ich mir nicht sicher, mit der Verjährung!
Ich denke die Verjährung beginnt ab Rechnungs zugang bei Dir!
Und ich denke auch das eigendlich eine Frechheit von dir ist,nicht zahlen zu wenn er Dir jetzt die Rechung schicken würde.
Das ist kein Fairplay,warum er auch immer nie die Rechnung geschcikt hat ode rnicht mehr kann, wenn mir gute Arbeit geleistet hat fahre ich Zahle die Rechnung und lasse mir eine Quittung mit ausgewiesener MwST geben, muss keine Rechnung haben fürs Finanzamt.
Quelle(n): meine efahrung