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fragen zum thema unterhalt!!!!?

hallo , mich würde mal interesieren, da mein ex (vater des kindes ) gemeint hatt er müsste nur bis zum 3 lebensjahr unterhalt bezahlen, stimmt das ??

wir waren nie verheirattet leben auch nicht zusammen hab das alleinige sorgerecht dennoch darf er sie jederzeit sehen, dagegen hab ich auch nix einzuwenden. nun aber zurück an meine frage stimmt es das er nur bis zum 3 lebensjahr des kindes unterhaltspflichtig ist und wenn ja warum wenn nein bis wann dan????? dene r hat behauptet das er nur weiter zahlen muss wennd em kind etwas zustößt es zb schwer behindert werden sollte , was ich mir natürlich nicht wüsnche

danke für alle antworten

Update:

@ rotescam...

mich würde, was nicht aufgelistet ist, interesieren wieso jemnad der nicht verheirattet ist für sein kind nur 3 ajhre lang unterhalt zwahlen muss aber trotdzem das recht hat das kind zus ehen?

Update 2:

@ fozen

ehegatten unterhalt muss er soweiso nicht bezahlen undd as will ich von ihm auch gar nicht , mir geht es wie dus chons agst nur am den kindes unterhalt und fädne es halt eine unzumutbarkeitw enn er wirklcih nur bis zum 3 lebensajhr zahlen sollte

Update 3:

@ eberhard ich habe zwar das alleinige sorgerecht er aber hat das rechts ein kind zu sehen genau so wei unser kind das recht hats einen vater zu sehen aber deswegen braucht ernicht das sorgerecht

9 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1.) Es gibt einen Unterschied zwischen Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt.

    Kindesunterhalt muss der Vater zahlen, bis das Kind 18 ist ODER (durch eine Ausbildung) selbst genug Geld zum Leben verdient ODER bis es mit der ersten Ausbildung (z.B. Studium) fertig ist. Diese Unterhaltspflicht kann sogar bis zum 27 Lebensjahr bestehen, wenn bis dahin die erste Ausbildung des Kindes noch nicht abgeschlossen ist.

    Betreuungsunterhalt bekommt die Mutter des Kindes, die aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann.

    Hierbei sind unverheiratete und verheiratete Mütter neuerdings gleichgestellt. Betreuungsunterhalt MUSS bis zum 3. Lebensjahr des Kindes bezahlt werden. Danach muss die Mutter nachweisen, dass sie keine Möglichkeit hat, das Kind anders betreuen zu lassen. Kann sie das nicht nachweisen, muss sie selbst wieder arbeiten gehen. Und bekommt auch keinen Betreuungsunterhalt mehr.

    Der Kindesunterhalt für dein Kind bleibt also bestehen!!!

    2.) Unterhalt und Besuchsrecht sind absolut voneinander getrennt. Auch das Sorgerecht hat mit dem Besuchssrecht nichts zu tun. Dein Kind hat ein Anrecht darauf, Kontakt zu seinem Vater zu haben. Das ist ein Grundrecht, so wie das Grundrecht auf Leben. Dein Kind braucht einen Vater, auch wenn er nicht immer da ist. Dein Kind muss wissen, dass es da einen Vater gibt, egal welche Meinung du von ihm hast. Selbst wenn er irgendwann nicht mehr zahlen sollte, aus welchen Gründen auch immer (er kann ja auch krank werden oder arbeitslos), dann hat dein Kind dennoch weiterhin an Anrecht auf seinen Vater.

    Sollte der Kindesvater den Unterhalt zum 3. Lebensjahr einbehalten, kannst du dir HIlfe bei der Finanziellen Jugendhilfe holen. Dort gibt es Leute, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als Vätern (UND MÜTTERN!) zu erklären, dass sie Unterhalt zahlen müssen.

  • Jona
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es sein leibliches Kind ist und/oder er in den Vaterschaftspapieren eingetragen ist, muss er bis zum 18. Lebensjahr dem Kind Unterhalt zahlen.

    MfG

  • Frozen
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass dir keinen erzählen!

    Er muss bis zum 18 jahr zahlen und wenn was schlimmeres anliegt sogar noch länger!

    @rotescamel

    es geht um kindsunterhalt nicht um ehegattenunterhalt!

    @fragesteller der link der angegeben wurde handelt sich um Ehegattenunterhalt

    @fragesteller

    es geht darum in diesen link das man als nicht verheiratete leute anspruch auf 3 jahre unterhalt hat!

    Ergo stimmt die aussage nicht von rotencamel das ist das einzige worauf ich hinaus wollte!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    erst mal hat er bis zum 18 lebensjahr zu zahlen.sollte das kind mit 16 oder 17 eine ausbildung machen muss er weniger zahlen weil die ausbildungsvergütung anteilig auf den unterhalt angerechnet wird.sollte das kind studieren muss er unter umständen bis zum 27 lebensjahr zahlen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Der labert der Sack. Der hat bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen!

    Ist doch auch sein Kind! Aber sehen will er das Kind immer.

    Na solche Typen kennen wir ja...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ihr bringt da was durcheinander. Natürlich muß er Unterhalt für das Kind zahlen, bis es erwachsen ist oder sogar noch länger.

    Für Dich muß er Unterhalt zahlen, mindestens bis das Kind 3 ist. Wieso willst Du kein Geld von ihm für Dich selbst? Und wieso erlaubst Du ihm nicht, daß er auch Sorgerecht für das Kind erhält? Rein rechtlich gesehen kann es schon gehen, daß Du das alleinige Sorgerecht hast, aber das wäre nicht fair dem Vater gegenüber und es ist vor allem auch langfristig nicht gut für Euer Kind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar muss er Unterhalt für das Kind bezahlen.

    Wenn das Kind irgendwann mal studieren möchte kann er sich darauf einrichten, dass das Kind auch noch dann Unterhaltsanprüche gegen ihn hat.

    Wie kommt er denn darauf, dass er nur bis zum dritten Lebensjahr UH zahlen muss? Ich bin geschieden und zahle selbstverständlich Unterhalt für meine Kinder und beteilige mich auch ohne Diskussion an den u.U. auf die Mutter zukommenden Sonderdinge wie Schulandheim etc.

    Der Vater Deines Kindes sollte dazu stehen und stolz auf sein Kind sein, vielleicht ist das das einzige, das er in seinem Leben zusammen gebracht hat, das Hand und Fuß hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Blödsinn, er muß bis 18 Jahre zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das stimmt, nur drei Jahre lang...hier nachzulesen

    http://www.alleinerziehend.net/Ehegattenunterhalt4...

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